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Landeskartellbehörde

Energiekartellrecht

Kartellbildung, Preisabsprachen, missbräuchliche Preisbildung bei Monopolstellung – das sind unlautere Handlungen, die den Wettbewerb einschränken oder behindern. Der Wettbewerb sollte gut funktionieren, um die marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung sicherzustellen. Unlauterer Wettbewerb dagegen schränkt den Wettbewerb selbst ein oder behindert ihn. Kartellbehörde Die Kartellbehörde soll funktionierenden Wettbewerb sichern und Wettbewerbsbeschränkungen verhindern. Die deutschen Kartellbehörden orientieren sich dabei am Gesetz… Weiterlesen »Energiekartellrecht