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Energiekartellrecht

Kartellbildung, Preisabsprachen, missbräuchliche Preisbildung bei Monopolstellung – das sind unlautere Handlungen, die den Wettbewerb einschränken oder behindern.

Der Wettbewerb sollte gut funktionieren, um die marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung sicherzustellen. Unlauterer Wettbewerb dagegen schränkt den Wettbewerb selbst ein oder behindert ihn.

Kartellbehörde

Die Kartellbehörde soll funktionierenden Wettbewerb sichern und Wettbewerbsbeschränkungen verhindern. Die deutschen Kartellbehörden orientieren sich dabei am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Bund und Land

Für die jeweiligen Bundesländer sind die Landeskartellbehörden zuständig. Für übergreifende kartellrechtliche Angelegenheiten ist das Bundeskartellamt in Bonn zuständig.

Energiekartellbehörde

Strom, Strom , Wasser und Fernwärme zählen zu den leitungsgebundenen Energien. Bürger- und Verbraucher können sich mit ihren Fragen und Beschwerden dazu an die Energiekartellbehörde in Form der Landeskartellbehörde im Wirtschaftsministerium wenden.

Verdachtsfall

Besteht der Verdacht auf Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs, so kann die Landeskartellbehörde den entsprechenden Wirtschaftszweig untersuchen. Dabei handelt es sich dann um eine Sektoruntersuchung, § 32e des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Ziel der Untersuchung der Branchen ist eher Kenntnisse über die Märkte zu erlangen und nicht über die bestimmter Unternehmen selbst. Die erlangten Kenntnisse dienen anschließend als Datengrundlage für weitere Verfahren der Landeskartellbehörde.

Bestätigt sich ein Anfangsverdacht durch die Sektoruntersuchung, so kann die Landeskartellbehörde ein Verfahren einleiten, um das Kartell zu durchsetzen.

Fernwärmenetze

Fernwärmenetze sind ein natürliches Monopol, darum untersucht sie die Landeskartellbehörde. Ziel ist Transparenz für Preisfindung und für die Vertragsbedingungen für Kunden zu schaffen. Die Kunden und Verbraucher beschweren sich nämlich sonst bei der Landeskartellbehörde.

Mit Fernwärme zu heizen ist umweltfreundlich. Fast 1/4 des bundesweiten Wärmemarktes besteht derzeit aus Fernwärme.

Das Leistungsprogramm für neue Produkte und neue Märkte der Wärmeerzeugung für die leitungsgebundene Wärmeversorgung soll ausgeweitet werden. Angestrebt ist, dass rund 88 % der Wärme bis zum Jahr 2050 aus erneuerbaren Energien, Ab- und Umweltwärme sowie aus der Abfallverwertung kommen sollen.

Bei einer Prüfung untersucht die Kartellbehörde die Marktstruktur der Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU). Sie prüft dabei Punkte wie etwa Preise, Primärenergie, Trassenlänge, Kraftwerkstyp etc.

Das Ergebnis zeigt, ob Fernwärmeversorgungsunternehmen preisauffällig sind. Dementsprechend können sie ihre Preise senken. Tun sie das nicht, werden sie gebeten ihre Preise zu plausibilisieren.

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