Das Gasrecht regelt die Erzeugung, Verteilung, Speicherung und den Verbrauch von Erdgas sowie die Integration alternativer Gase wie Wasserstoff oder Biogas. Es ist ein wesentlicher Bestandteil des Energierechts und steht vor der Herausforderung, fossile Energieträger schrittweise durch klimaneutrale Alternativen zu ersetzen. Die gesetzlichen Regelungen sind eng mit der Energiewende, der Versorgungssicherheit und europäischen Vorgaben verknüpft. Nachfolgend werden die wichtigsten Gasgesetze summarisch erläutert.
1. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
1.1 Bedeutung und Ziel
- Das EnWG ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Regulierung der Gasversorgung in Deutschland.
- Ziel: Förderung eines wettbewerbsorientierten Marktes und Sicherstellung der Versorgungssicherheit.
1.2 Inhalte
- Netzzugang und Netznutzung (§§ 20–23 EnWG):
- Vorgaben für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Gasnetzen.
- Festlegung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur.
- Entflechtung (§§ 6–7a EnWG):
- Trennung von Netzbetrieb und anderen Bereichen wie Erzeugung oder Vertrieb (Unbundling).
- Versorgungssicherheit (§§ 13–14 EnWG):
- Verpflichtung der Netzbetreiber, die Sicherheit der Gasversorgung zu gewährleisten.
- Erstellung von Netzentwicklungsplänen.
- Regulierung durch die Bundesnetzagentur (§§ 54–59 EnWG):
- Überwachung der Marktregeln, Netzentgelte und der Einhaltung von Vorgaben.
2. Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
2.1 Bedeutung und Ziel
- Die GasNEV regelt die Berechnung und Festlegung der Netzentgelte für den Zugang zu Gasnetzen.
- Ziel: Transparente und faire Kostenverteilung zwischen den Marktakteuren.
2.2 Inhalte
- Berechnung der Netzentgelte (§§ 3–8 GasNEV):
- Berücksichtigung von Betriebskosten, Investitionen und Renditen.
- Kostenorientierte Preisgestaltung.
- Genehmigung der Netzentgelte (§ 23 GasNEV):
- Überprüfung und Genehmigung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur.
- Entlastungen für Gaskunden (§ 19 GasNEV):
- Reduzierte Entgelte für besonders energieintensive Unternehmen.
3. Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (GasNZV)
3.1 Bedeutung und Ziel
- Die GasNZV regelt den Zugang zu Gasnetzen und die Organisation der Gaslieferungen.
- Ziel: Sicherstellung eines diskriminierungsfreien und effizienten Netzbetriebs.
3.2 Inhalte
- Netzzugang (§§ 3–6 GasNZV):
- Verpflichtung der Netzbetreiber, allen Marktteilnehmern diskriminierungsfreien Zugang zu gewähren.
- Kapazitätsmanagement (§§ 7–11 GasNZV):
- Regelungen für die Zuweisung und Nutzung von Netzkapazitäten.
- Einführung von „Entry-Exit-Modellen“ für den Gastransport.
- Regelenergie (§ 21 GasNZV):
- Vorgaben zur Bereitstellung von Regelenergie durch Netzbetreiber, um Druckschwankungen im Gasnetz auszugleichen.
4. Gassteuergesetz (GasStG)
4.1 Bedeutung und Ziel
- Regelt die Besteuerung von Erdgas und gasförmigen Brennstoffen.
- Ziel: Einnahmeerzielung und Anreize für den Klimaschutz.
4.2 Inhalte
- Besteuerung (§§ 1, 2 GasStG):
- Erdgas wird je nach Verwendungszweck besteuert, z. B. für Wärme oder Stromerzeugung.
- Ausnahmen für Biogas und synthetische Gase.
- Entlastungen (§§ 5–8 GasStG):
- Steuerbefreiungen für bestimmte Nutzungen, wie den Einsatz in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
5. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
5.1 Bedeutung und Ziel
- Das BEHG legt eine CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas fest.
- Ziel: Anreiz zur Dekarbonisierung und Förderung klimafreundlicher Alternativen.
5.2 Inhalte
- CO₂-Preis (§ 7 BEHG):
- Einführung eines festen Preises pro Tonne CO₂, der schrittweise ansteigt.
- 2023: 30 Euro pro Tonne CO₂.
- Verpflichtete Unternehmen (§ 3 BEHG):
- Energiehändler und Importeure müssen Emissionszertifikate erwerben.
- Förderung erneuerbarer Gase (§ 9 BEHG):
- Biogas und Wasserstoff sind von der CO₂-Bepreisung ausgenommen.
6. Biogasrecht
6.1 Bedeutung und Ziel
- Regelt die Erzeugung und Einspeisung von Biogas ins Gasnetz.
- Ziel: Förderung erneuerbarer Energien und Integration von Biogas in die Gasversorgung.
6.2 Inhalte
- Förderung durch das EEG:
- Zuschläge für die Einspeisung von Biogas ins Stromnetz.
- Netzzugang für Biogas (§§ 20–22 GasNZV):
- Netzbetreiber sind verpflichtet, Biogas ins Gasnetz einzuspeisen.
7. Wasserstoffstrategie und rechtliche Regelungen
7.1 Bedeutung und Ziel
- Wasserstoff wird als klimaneutraler Energieträger gefördert, insbesondere in der Industrie und im Verkehr.
- Ziel: Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und Integration in die Gasinfrastruktur.
7.2 Rechtsgrundlagen
- Nationale Wasserstoffstrategie (NWS):
- Förderung von Elektrolyseuren und Wasserstoffprojekten.
- EnWG und GasNZV:
- Anpassung der Gasnetze zur Beimischung und Verteilung von Wasserstoff.
8. Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und Auswirkungen auf Gas
- Der Kohleausstieg führt zu einer stärkeren Nutzung von Erdgas als Brückentechnologie.
- Förderungen für den Bau von Gas- und KWK-Anlagen zur Kompensation abgeschalteter Kohlekraftwerke.
9. Europäische Vorgaben
9.1 Gasrichtlinie (2009/73/EG)
- Harmonisierung des Zugangs zu Gasnetzen und Förderung des Wettbewerbs.
- Vorgaben zur Entflechtung von Netzbetreibern und anderen Marktakteuren.
9.2 Verordnung über den Gasbinnenmarkt (715/2009)
- Regeln für den grenzüberschreitenden Gastransport und die Markttransparenz.
9.3 REPowerEU-Plan
- Förderung von LNG-Importen, Biogas und Wasserstoff zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilem Erdgas.
10. Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen
10.1 Dekarbonisierung
- Umstellung der Gasversorgung auf erneuerbare Gase wie Biogas und Wasserstoff.
10.2 Infrastruktur
- Anpassung der Gasnetze für den Transport und die Speicherung von Wasserstoff.
10.3 Klimaziele
- Erhöhung der CO₂-Bepreisung und Verschärfung der Emissionsgrenzwerte.
10.4 Europäische Harmonisierung
- Einführung eines einheitlichen europäischen Wasserstoffmarktes.