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Das Energierecht regelt die Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie, um Versorgungssicherheit, Wettbewerb und Klimaschutz zu gewährleisten. Es umfasst zentrale Bereiche wie den Ausbau erneuerbarer Energien, die Regulierung von Netzen und Märkten, den Schutz von Verbrauchern und die Einhaltung internationaler Klimaziele.

Unternehmen der Energiebranche

Für Unternehmen der Energiebranche bei strategischen Zusammenschlüssen, Kooperationen und Neugründungen.

Abnehmer von Energie

Für Abnehmer von Energie bei energierechtlichen Fragestellungen.

HOCHKOMPLEXE MATERIE

Anwälte für Energierecht

Das Energierecht umfasst die rechtlichen Regelungen zur Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie, mit besonderem Fokus auf die Förderung erneuerbarer Energien, den Klimaschutz und die Versorgungssicherheit. Es reguliert die Beziehungen zwischen Energieunternehmen, Verbrauchern und dem Staat sowie den Zugang zu Netzen und den Wettbewerb im Energiemarkt. Zentrale Gesetze sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und EU-Vorgaben wie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

KOMPETENZEN

Was uns ausmacht?

Spezialisiert

Als Energierechtler sind wir darauf spezialisiert, Unternehmen, Energieversorger und Behörden bei der Umsetzung und Einhaltung energierechtlicher Vorgaben zu beraten, insbesondere im Bereich des Energiemarktrechts, der Regulierung und des Förderrechts. Wir begleiten Mandanten bei der Gestaltung von Stromlieferverträgen, Power Purchase Agreements (PPAs) und der Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien, einschließlich der Absicherung von Investitionen. Zudem vertreten wir unsere Mandanten vor Regulierungsbehörden und Gerichten, um ihre Interessen in komplexen energierechtlichen Auseinandersetzungen durchzusetzen.

Grenzüberschreitend

Unsere grenzüberschreitenden und internationalen Aktivitäten im Energierecht umfassen die Beratung von Mandanten bei transnationalen Projekten, wie der Umsetzung von grenzüberschreitenden Strom- und Gaslieferverträgen, Investitionen in erneuerbare Energien in verschiedenen Ländern und der Einhaltung internationaler Regulierungen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Navigation durch die komplexen Vorgaben der EU-Energiepolitik, internationalen Handelsabkommen und regionalen Energiemärkten, einschließlich Streitbeilegungsverfahren vor internationalen Schiedsgerichten. Unser Anspruch ist es, auf höchstem Niveau tätig zu sein, indem wir unsere juristische Expertise mit einem tiefen Verständnis der technischen und wirtschaftlichen Anforderungen der Energiebranche verbinden, um maßgeschneiderte und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Erfahren

Unsere Erfahrung und fachliche Kompetenz im Energierecht basieren auf jahrelanger Tätigkeit in der Beratung von Energieunternehmen, Energieabnehmern, Projektentwicklern, Investoren und öffentlichen Institutionen. Wir verfügen über tiefgehendes Wissen in allen relevanten Bereichen des Energierechts, einschließlich der Regulierung von Energiemärkten, des Netzzugangs, der Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzrechts. Unsere umfassende Praxis umfasst die Bearbeitung komplexer Mandate, von der Vertragsgestaltung und Compliance-Beratung bis hin zur erfolgreichen Vertretung unserer Mandanten vor Gerichten, Schiedsgerichten und Regulierungsbehörden – stets mit dem Ziel, innovative und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu bieten.

Klimaschutz

Herausforderung im Energierecht

Das Energierecht steht vor großen Herausforderungen, insbesondere durch die EU-Klimaziele, die den Ausbau erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung der Energiewirtschaft beschleunigen. Wichtige Entwicklungen sind die Einführung neuer Mechanismen wie Contracts for Difference (CfDs), der Wasserstoffregulierung und der Ausweitung von Emissionshandelssystemen. Zudem stellen die Anpassung von Netzregeln an volatile Einspeisungen sowie die Integration grenzüberschreitender Energiemärkte komplexe rechtliche Anforderungen dar. Zukunftsherausforderungen umfassen die rechtssichere Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, die Bewältigung steigender Energiepreise und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit in einem zunehmend dezentralisierten Energiesystem.

Dekarbonisierung, Erneuerbare Energien, Wasserstoff, Digitalisierung und Netzregulierung

Die Themen im Energierecht betreffen eine Vielzahl von rechtlichen, wirtschaftlichen und regulatorischen Aspekten, die durch den beschleunigten Wandel der Energiebranche geprägt sind:

  1. Dekarbonisierung und Klimaschutz: Die Umsetzung der EU-Klimaziele, wie das Erreichen von Netto-Null-Emissionen bis 2050, erfordert eine umfassende Anpassung nationaler Gesetze. Dazu gehören die verschärfte Regulierung von CO₂-Emissionen, die Ausweitung des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) auf neue Sektoren und die Integration von Klimaschutzklauseln in Energielieferverträge.
  2. Erneuerbare Energien und Fördermechanismen: Der Ausbau erneuerbarer Energien stößt auf regulatorische und infrastrukturelle Hindernisse. Neue Mechanismen wie Contracts for Difference (CfDs) oder Power Purchase Agreements (PPAs) erfordern präzise rechtliche Gestaltung und Absicherung, um Finanzierung und Marktintegration sicherzustellen.
  3. Wasserstoffregulierung: Wasserstoff gilt als Schlüsseltechnologie der Energiewende, jedoch fehlen einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für Produktion, Transport und Nutzung. Besonders herausfordernd sind die Klassifizierung von „grünem“, „blauem“ und „grauem“ Wasserstoff sowie die Anpassung bestehender Netzzugangs- und Förderregeln.
  4. Netzregulierung und Versorgungssicherheit: Die volatile Einspeisung erneuerbarer Energien stellt hohe Anforderungen an die Stabilität und Flexibilität der Stromnetze. Rechtliche Herausforderungen bestehen in der Anpassung der Netzentgelte, der Förderung von Speichern und Lastmanagement sowie in der Umsetzung smarter Netztechnologien.
  5. Energiepreise und soziale Gerechtigkeit: Die stark gestiegenen Energiepreise führen zu politischen und rechtlichen Diskussionen über Maßnahmen wie Preisbremsen, Subventionen oder Anpassungen der EEG-Umlage. Gleichzeitig müssen diese Maßnahmen mit EU-Wettbewerbs- und Beihilferechtsvorgaben in Einklang stehen.
  6. Digitalisierung und Datenrecht: Die zunehmende Digitalisierung der Energiewirtschaft, etwa durch intelligente Messsysteme und Plattformmodelle, bringt rechtliche Fragen zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Regulierung digitaler Geschäftsmodelle mit sich.
  7. Grenzüberschreitende Energiemärkte: Die Harmonisierung von Energiemärkten innerhalb der EU bleibt eine Herausforderung, insbesondere im Hinblick auf Kapazitätsmechanismen, grenzüberschreitende Netzanschlüsse und die Integration von Drittstaaten.

Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert eine vorausschauende rechtliche Beratung, die technologische Entwicklungen, wirtschaftliche Interessen und regulatorische Anforderungen miteinander verbindet.

Expertise und Erfahrung

Als Energierechtler bieten wir umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Energierechts. Wir unterstützen bei der Gestaltung und Verhandlung von Energieverträgen, wie Stromlieferverträgen, PPAs und Netznutzungsverträgen, sowie bei der Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien und Wasserstoff. Zudem beraten wir Unternehmen bei regulatorischen Fragen, insbesondere zur Einhaltung von EU-Vorgaben, Netzanschlussregelungen und Emissionshandelsmechanismen, und vertreten sie vor Behörden, Regulierungsstellen und Gerichten. Unser Ziel ist es, wirtschaftlich tragfähige, rechtssichere und innovative Lösungen zu entwickeln, die den Herausforderungen der Energiewende gerecht werden.

SIE HABEN FRAGEN?

Frequently Asked Questions

Was ist Energie?

Unter Energie verstehen wir nicht nur die Fähigkeit, Arbeit zu verrichten, sondern auch Wärme abzugeben oder Licht auszustrahlen.

Die prominenteste Energiequelle ist die Sonne.            

Der aus dem Griechischen kommende Begriff „Energie“ hat eine einfache Bedeutung, nämlich „wirkende Kraft“.

Mit Energie können wir somit Dinge bewegen, beschleunigen, hochheben, erwärmen oder erleuchten.

Um eine Energiemenge auszudrücken verwenden wir die Einheit „Joule“. Der englische Physiker James Prescott Joule (1818-1889) ist der Namensgeber diese Einheit.

Mit einem Joule können wir eine Leistung von einem Watt erzeugen.

Energie ist grundlegend für unser Leben und treibt alles an, von Maschinen bis zu natürlichen Prozessen.

Welche Energiequellen gibt es?

Energiequellen lassen sich in erneuerbare und nicht-erneuerbare unterteilen. Erneuerbare Energiequellen wie Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stammen aus der Natur und erneuern sich ständig, was sie besonders umweltfreundlich macht. Fossile Energiequellen wie Kohle, Öl und Gas hingegen sind begrenzt und setzen bei ihrer Nutzung CO₂ frei, was das Klima belastet. Kernenergie nutzt die Spaltung von Atomkernen, um Energie zu gewinnen, produziert jedoch radioaktiven Abfall und birgt Risiken. Eine neue und vielversprechende Energiequelle ist Wasserstoff, der besonders umweltfreundlich ist, wenn er aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Alle diese Energiequellen spielen eine wichtige Rolle in unserer Strom-, Wärme- und Kraftstoffversorgung.

Erfahren Sie mehr. > Energiequellen

Was ist Energierecht?

Das Energierecht regelt alles, was mit der Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie zu tun hat. Es legt fest, wie Strom und Gas produziert, transportiert und verkauft werden dürfen, und sorgt dafür, dass der Wettbewerb fair bleibt und die Energieversorgung sicher ist. Außerdem fördert es den Ausbau erneuerbarer Energien, den Klimaschutz und die Nutzung moderner Technologien, um eine nachhaltige und zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten.

Durch die europaweite Liberalisierung des Energiesektors und den Themen Umwelt/ Klima entwickeln sich die Regeln seit Jahren stetig weiter. Erfahren Sie mehr. > Energiegesetze

Wer sind die Beteiligten des Energierechts?

Im Energierecht gibt es viele Beteiligte, die zusammenarbeiten, um Energie zu erzeugen, zu verteilen und zu nutzen:

  1. Politik und Behörden: Sie machen die Regeln und kontrollieren, dass sich alle daran halten, z. B. die Bundesnetzagentur in Deutschland.
  2. Stromanbieter und Produzenten: Unternehmen erzeugen Strom und Wärme, z. B. aus Wind, Sonne oder Gas, und verkaufen ihn an Haushalte und Firmen.
  3. Netzbetreiber: Sie betreiben die Strom- und Gasleitungen, damit die Energie sicher bei den Verbrauchern ankommt.
  4. Verbraucher: Dazu gehören private Haushalte, Firmen und Fabriken, die Energie für ihren Alltag oder ihre Arbeit nutzen.
  5. Umweltgruppen: Sie achten darauf, dass Energie umweltfreundlich und nachhaltig produziert wird.
  6. Finanzierer und Technikanbieter: Banken und Versicherungen unterstützen beim Bau von Energieanlagen, und Firmen liefern die Technik, wie Solarmodule oder Windräder.



Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsanwalt
Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht


0511.35 73 56-0

Erneuerbare Energien

Das Recht der erneuerbaren Energien regelt die Förderung und Nutzung von Energiequellen wie Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie. Das zentrale Gesetz ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Ausbau dieser Energien durch garantierte Einspeisevergütungen, Marktprämien und die verpflichtende Netzeinspeisung unterstützt. Parallel dazu regelt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) die Förderung von Anlagen, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen, um die Energieeffizienz zu steigern und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Beide Gesetze schaffen rechtliche Rahmenbedingungen, um den Klimaschutz zu fördern und die Versorgungssicherheit durch eine nachhaltige Energieerzeugung zu gewährleisten. Dabei legen sie klare Vorgaben für Betreiber, Netzbetreiber und Energieversorger fest, um faire Marktbedingungen und die Integration der erneuerbaren Energien ins Netz sicherzustellen.