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Energiedienstleistungen

(Energieaudit, Energieeinsparmaßnahmen, oder Contracting)

Ein Vertrag über Energiedienstleistungen regelt die Beziehung zwischen einem Anbieter von Energiedienstleistungen (EDL-Anbieter) und einem Kunden (z. B. Unternehmen, Kommune oder Privatperson). Ziel ist die Optimierung der Energieeffizienz, die Reduktion von Energiekosten oder die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, z. B. durch Energieaudits oder die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen.


Mustervertrag

1. Vertragsparteien

  1. Energiedienstleister (EDL-Anbieter):
    ABC Energy Services GmbH, Energiestraße 10, 12345 Energiehausen
    Vertreten durch den Geschäftsführer, Max Mustermann.
  2. Kunde (Auftraggeber):
    XYZ Industries AG, Musterstraße 1, 54321 Musterstadt
    Vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Lisa Beispiel.

2. Präambel

  • Ziel dieses Vertrags ist die Verbesserung der Energieeffizienz und die Optimierung des Energieverbrauchs des Kunden durch die vom EDL-Anbieter zu erbringenden Dienstleistungen.
  • Die Vereinbarung umfasst die Durchführung eines Energieaudits, die Planung und Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen sowie die ggf. schlüsselfertige Bereitstellung von technischen Anlagen im Rahmen eines Contracting-Modells.

3. Vertragsgegenstand

  1. Dienstleistungen des EDL-Anbieters:
    • Energieaudit: Analyse des Energieverbrauchs und Erstellung eines Auditberichts gemäß den Anforderungen der DIN EN 16247.
    • Energieeinsparmaßnahmen: Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
    • Contracting-Modell (optional): Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Energieanlagen (z. B. Blockheizkraftwerke, PV-Anlagen).
  2. Leistungsumfang:
    • Der EDL-Anbieter übernimmt die Planung, Beschaffung und ggf. Errichtung der technischen Anlagen sowie die Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen.
    • Der Kunde stellt die notwendigen Informationen und Zugang zu den Anlagen bereit.

Alternative Klauseln:

  • Option A (Nur Energieaudit): Der Vertrag beschränkt sich auf die Erstellung eines Energieaudits.
  • Option B (Inklusive Betrieb): Der EDL-Anbieter übernimmt den langfristigen Betrieb der errichteten Anlagen.

4. Vertragslaufzeit

  1. Dauer des Vertrags:
    • Der Vertrag beginnt am 01.01.2025 und endet nach vollständiger Erbringung der Leistungen.
    • Bei Contracting-Modellen wird eine Laufzeit von 10 Jahren vereinbart.
  2. Verlängerung:
    • Der Vertrag kann bei Einvernehmen der Parteien um weitere 5 Jahre verlängert werden.

5. Pflichten der Vertragsparteien

5.1 Pflichten des EDL-Anbieters:
  1. Durchführung eines Energieaudits:
    • Erstellung eines Berichts mit Handlungsempfehlungen.
    • Vorschläge zur Implementierung von Energieeinsparmaßnahmen.
  2. Umsetzung von Maßnahmen:
    • Planung und Installation von Energieeinspartechnologien (z. B. LED-Beleuchtung, Wärmerückgewinnung).
    • Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (z. B. EnEV, GEG).
  3. Überwachung:
    • Monitoring der Energieeinsparungen nach der Umsetzung.
5.2 Pflichten des Kunden:
  1. Bereitstellung von Informationen:
    • Zugang zu Gebäuden, technischen Anlagen und Energiedaten.
  2. Unterstützung bei der Umsetzung:
    • Kooperation bei der Installation von technischen Anlagen.
  3. Zahlung der vereinbarten Vergütung.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Vergütungsmodell:
    • Energieaudit: Pauschalvergütung in Höhe von 10.000 €.
    • Energieeinsparmaßnahmen: Vergütung nach Aufwand oder Pauschalpreis.
    • Contracting: Der Kunde zahlt eine monatliche Contracting-Gebühr in Höhe von 2.000 € über die Vertragslaufzeit.
  2. Zahlungsbedingungen:
    • Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss einzelner Leistungsphasen.
    • Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
  3. Erfolgsbasierte Vergütung (optional):
    • Der EDL-Anbieter erhält eine Erfolgsprämie von 20 % der eingesparten Energiekosten.

Alternative Klauseln:

  • Option A (Fixvergütung): Alle Leistungen werden zu einem festen Pauschalpreis abgerechnet.
  • Option B (Erfolgsabhängige Vergütung): Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach den tatsächlich erzielten Einsparungen.

7. Technische Anforderungen

  1. Qualitätsstandards:
    • Alle Maßnahmen und Installationen entsprechen den technischen Normen (z. B. DIN, VDE).
  2. Messung der Einsparungen:
    • Die Einsparungen werden anhand der Methode der International Performance Measurement and Verification Protocol (IPMVP) ermittelt.

8. Abnahme und Gewährleistung

  1. Abnahme der Leistungen:
    • Die Abnahme erfolgt nach Abschluss jeder Leistungsphase.
    • Der Kunde hat 14 Tage Zeit, Beanstandungen geltend zu machen.
  2. Gewährleistung:
    • Der EDL-Anbieter garantiert die Mängelfreiheit der erbrachten Leistungen für 24 Monate.
    • Verlängerte Garantie für technische Anlagen (z. B. 10 Jahre für Wärmeerzeugungsanlagen).

Alternative Klauseln:

  • Option A (Verlängerte Gewährleistung): Gewährleistungszeitraum für die gesamte Anlage beträgt 5 Jahre.
  • Option B (Garantierte Einsparungen): Der EDL-Anbieter garantiert eine Mindestenergieeinsparung von 10 %.

9. Haftung

  1. Haftung des EDL-Anbieters:
    • Haftung für direkte Schäden bis zu einem Höchstbetrag von 1 Mio. €.
    • Keine Haftung für indirekte Schäden und entgangene Gewinne, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Haftung des Kunden:
    • Haftung für Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unzureichende Bereitstellung von Informationen oder Zugängen entstehen.

10. Streitbeilegung

  1. Schlichtung:
    • Streitigkeiten werden zunächst durch Mediation gelöst.
  2. Gerichtsstand:
    • Der Gerichtsstand ist der Sitz des EDL-Anbieters.

Alternative Klauseln:

  • Option A (Schiedsverfahren): Streitigkeiten werden durch ein Schiedsgericht nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) beigelegt.
  • Option B (Internationale Schiedsgerichtsbarkeit): Anwendung der ICC-Schiedsregeln bei grenzüberschreitenden Projekten.

Vertragsalternativen

  1. Energieauditvertrag:
    • Beschränkt sich auf die Analyse des Energieverbrauchs und die Erstellung eines Auditberichts.
    • Vorteil: Kosteneffizient, besonders für kleine Unternehmen.
  2. Contracting-Vertrag:
    • Der EDL-Anbieter übernimmt Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung einer Energieanlage.
    • Vorteil: Der Kunde spart hohe Investitionskosten.
  3. Erfolgsbasiertes Modell:
    • Vergütung des EDL-Anbieters erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erzielten Einsparungen.
    • Vorteil: Hohe Motivation des Anbieters, Einsparpotenziale zu maximieren.

Insgesamt

Verträge über Energiedienstleistungen sind zentral für die Steigerung der Energieeffizienz und die Umsetzung von Einsparmaßnahmen. Eine präzise Vertragsgestaltung ist notwendig, um die Rollen und Pflichten der Parteien klar zu regeln, die Einsparziele zu definieren und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Energierechtler sind entscheidend für die Anpassung der Vertragsinhalte an die spezifischen Anforderungen eines Projekts, um die rechtliche Absicherung und den Projekterfolg zu gewährleisten.