§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Kanzlei Horak Rechtsanwälte, im Folgenden „Kanzlei“ genannt, und ihren Mandanten im Bereich des Energierechts geschlossen werden.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Kanzlei ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten auch für zukünftige Mandate, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Gegenstand des Vertrages ist die rechtliche Beratung und Vertretung des Mandanten in allen Fragen des Energierechts.
- Die Kanzlei erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen des Mandanten.
- Die Kanzlei ist berechtigt, Unteraufträge an spezialisierte Kollegen oder externe Experten zu vergeben, sofern dies zur Mandatsbearbeitung erforderlich ist.
- Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Erzielen eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Ergebnisses, wird nicht geschuldet.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Mandatsvereinbarung oder, soweit eine solche nicht getroffen wurde, aus dem erteilten Auftrag.
§ 3 Pflichten des Mandanten
- Der Mandant ist verpflichtet, die Kanzlei umfassend und wahrheitsgemäß über alle relevanten Sachverhalte zu informieren.
- Der Mandant stellt der Kanzlei alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
- Der Mandant ist verpflichtet, der Kanzlei jede Änderung der für das Mandat relevanten Umstände unverzüglich mitzuteilen.
- Der Mandant trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen und Informationen.
- Verletzt der Mandant diese Mitwirkungspflichten, haftet die Kanzlei nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Nachteile.
§ 4 Vergütung
- Die Vergütung der Kanzlei richtet sich, soweit nicht abweichend vereinbart, nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
- Alternativ können Honorarvereinbarungen, wie Stundenhonorare oder Pauschalvergütungen, schriftlich getroffen werden.
- Reisekosten, Auslagen und sonstige Nebenkosten werden dem Mandanten gesondert in Rechnung gestellt.
- Vorschüsse auf die voraussichtliche Vergütung können von der Kanzlei verlangt werden.
- Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
- Gerät der Mandant mit der Zahlung in Verzug, ist die Kanzlei berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 5 Haftung der Kanzlei
- Die Kanzlei haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen verursacht wurden, unbeschränkt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Kanzlei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung der Kanzlei ist auf einen Betrag von 1 Mio. EUR pro Schadensfall begrenzt, sofern keine individuelle Haftungsbegrenzung schriftlich vereinbart wurde.
- Die Kanzlei haftet nicht für Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Mandanten zurückzuführen sind.
§ 6 Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Kanzlei verpflichtet sich, sämtliche Informationen und Unterlagen, die sie im Rahmen des Mandatsverhältnisses vom Mandanten erhält, vertraulich zu behandeln.
- Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.
- Die Kanzlei ist berechtigt, Informationen im Rahmen der Mandatsbearbeitung an Mitarbeiter oder Dritte weiterzugeben, sofern dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.
- Der Mandant ist damit einverstanden, dass die Kanzlei die für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Daten elektronisch speichert und verarbeitet.
§ 7 Mandatsbeendigung
- Das Mandatsverhältnis endet mit der Erfüllung des vereinbarten Auftrags oder durch Kündigung.
- Beide Parteien können das Mandatsverhältnis jederzeit kündigen.
§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz der Kanzlei, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts finden keine Anwendung, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
§ 9 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
- Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
§ 10 Änderungen der AGB
Im Falle eines Widerspruchs ist die Kanzlei berechtigt, das Mandatsverhältnis zu kündigen.
Die Kanzlei behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
Änderungen werden dem Mandanten schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht.