Der aktuelle „Boom“ bei der Errichtung von sogenannter Freiflächen-Photovoltaik ist ungebrochen und war 2023 auf einem absoluten Hoch.
Was ist Freiflächen-PV?
Der Begriff der „Freiflächen-Photovoltaik“ bezieht sich auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen (Solaranlagen, die Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln) auf unbebautem Land oder Freiflächen im Gegensatz zu Dachanlagen. Diese Anlagen können auf verschiedenen Arten von Flächen installiert werden, darunter landwirtschaftliche Nutzflächen, Brachflächen, ehemalige Industriegebiete oder auch gezielt dafür vorgesehene Freiflächen.
Der Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist Teil der Strategie zur Erzeugung erneuerbarer Energiequellen und trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Dabei wird der Freiflächen-PV eine besondere Effizienz zugeschrieben, da die Ausrichtung der Module optimal gewählt werden kann und im Gegensatz zu vielen einzelnen Anlagen mit nur wenigen Modulen (z.B. auf Dächern von Wohnhäusern) die Anschlusskosten geringer ausfallen können.
Flächenkonkurrenz
Die Freiflächen-PV tritt oftmals mit anderen Landnutzungen in Konkurrenz. In vielen Fällen mit einer landwirtschaftlichen Nutzung. Pachtverträge jüngeren Datums sehen meistens Sonderkündigungsrechte des Verpächters vor, für den Fall der Möglichkeit zu Errichtung von Windenergieanlagen oder Freiflächen-PV. Häufig entstehen hier jedoch Konflikte, da die Pächter landwirtschaftlicher Flächen, diese für ihren Betrieb benötigen und auch langfristig darauf angewiesen sind.
Somit stellen sich immer öfter die Fragen nach der Wirksamkeit dieser Klauseln und anderen Sonderkündigungsrechten, sobald Flächen für Windenergieanlagen oder Freiflächen-PV in Betracht kommen.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie gerne bei der Klärung sämtlicher Fragestellungen um landwirtschaftliche Pachtverträge, Kündigungsmöglichkeiten oder dem Schutz vor solchen Kündigungen.