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Fossile Energie

In fossiler Form gespeichert Energie kann bei chemischen Reaktionen freigesetzt werden.

Fossile Energiequellen sind:

  • Erdgas
  • Erdöl
  • Kohle (Steinkohle, Braunkohle)
  • Torf
  • Ölsande/Ölschiefer
  • Gashydrat (noch ungenutzt auf dem Meeresboden)

Rechtliche Betrachtung fossiler Energiequellen

Fossile Energiequellen – Kohle, Erdgas und Erdöl – sind nach wie vor bedeutende Bestandteile der globalen Energieversorgung. Sie stehen jedoch zunehmend im Spannungsfeld zwischen ihrer Rolle als zuverlässige Energiequelle und den Anforderungen an den Klimaschutz. Die Nutzung fossiler Energieträger wird durch zahlreiche nationale, europäische und internationale Regelungen kontrolliert und eingeschränkt, um Emissionen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.


1. Definition und Bedeutung fossiler Energiequellen

Fossile Energiequellen sind Energieträger, die durch die Umwandlung organischer Substanzen über Millionen von Jahren entstanden sind. Sie umfassen:

  • Kohle: Primär als Brennstoff für Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.
  • Erdgas: Verwendet für Strom- und Wärmeerzeugung sowie als Rohstoff in der Industrie.
  • Erdöl: Zentral für den Transportsektor und die petrochemische Industrie.

Trotz ihrer hohen Energieeffizienz und Verfügbarkeit verursachen fossile Brennstoffe erhebliche Umweltauswirkungen, insbesondere durch die Freisetzung von CO₂ und anderen Schadstoffen.


2. Gesetzliche Rahmenbedingungen

2.1 Nationale Regelungen

2.1.1 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)
  • Ziel: Vollständiger Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038.
  • Regelungen:
    • Verbot neuer Kohlekraftwerke (§ 3 KVBG).
    • Ausschreibungen zur Stilllegung von Kohlekraftwerken (§ 7 KVBG).
    • Entschädigungen für Kraftwerksbetreiber (§§ 10–13 KVBG).
    • Verpflichtung zu Strukturhilfen für vom Kohleausstieg betroffene Regionen (§ 18 KVBG).
2.1.2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus fossilen Energieträgern diskriminierungsfrei ins Netz aufzunehmen (§§ 20 ff. EnWG).
  • Förderung des Übergangs zu umweltfreundlicheren Energieträgern durch Netzplanung und -ausbau (§§ 14 ff. EnWG).
2.1.3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Regelt Emissionsgrenzwerte für fossile Kraftwerke (§ 12 BImSchG).
  • Kraftwerke benötigen Genehmigungen gemäß § 4 BImSchG, die an strenge Umweltauflagen gekoppelt sind.
2.1.4 Steuervorschriften
  • Energiesteuergesetz (EnergieStG):
    • Besteuerung fossiler Energieträger, insbesondere Heizöl, Erdgas und Kohle.
  • Stromsteuergesetz (StromStG):
    • Besteuerung von Strom aus fossilen Energieträgern mit Steuervergünstigungen für energieintensive Unternehmen (§§ 9, 10 StromStG).

2.2 Europäische Regelungen

2.2.1 EU-Emissionshandelssystem (EU ETS)
  • Fossile Kraftwerke und energieintensive Industrien müssen Emissionszertifikate erwerben.
  • Der Preis für CO₂-Zertifikate soll die Nutzung fossiler Energieträger verteuern und den Übergang zu erneuerbaren Energien fördern.
2.2.2 Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU)
  • Legt Grenzwerte für Emissionen aus großen Feuerungsanlagen fest.
  • Verpflichtet Betreiber fossiler Kraftwerke zur Einhaltung von Best Available Techniques (BAT).
2.2.3 Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018/2001/EU)
  • Fördert den Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energiequellen, insbesondere im Verkehrssektor.

2.3 Internationale Regelungen

Pariser Klimaschutzabkommen
  • Verpflichtet die Vertragsstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen, was den Einsatz fossiler Brennstoffe erheblich beeinflusst.
Energy Charter Treaty (ECT)
  • Schützt Investitionen in fossile Energieprojekte, steht jedoch in der Kritik, den Kohle- und Erdölsektor weiterhin zu begünstigen.

3. Fossile Energiequellen im Detail

3.1 Kohle

3.1.1 Bedeutung
  • Kohle war historisch die wichtigste Energiequelle in Deutschland und wurde primär für die Strom- und Wärmeerzeugung genutzt.
  • Heute wird sie schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt.
3.1.2 Rechtliche Vorgaben
  • KVBG: Verbot des Neubaus von Kohlekraftwerken und schrittweiser Rückbau bestehender Anlagen.
  • BImSchG: Strenge Grenzwerte für Emissionen wie Schwefeldioxid und Feinstaub.
3.1.3 Relevante Urteile
  • BVerwG, Urteil vom 09.07.2020, Az. 7 A 8.19: Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Genehmigungen für Braunkohletagebaue.
  • EuGH, Urteil vom 10.12.2019, Az. C-405/18: Staatliche Beihilfen für Kohlekraftwerke müssen mit dem EU-Recht vereinbar sein.

3.2 Erdgas

3.2.1 Bedeutung
  • Erdgas gilt als „Brückentechnologie“ in der Energiewende, da es im Vergleich zu Kohle und Öl weniger CO₂-Emissionen verursacht.
3.2.2 Rechtliche Vorgaben
  • EnWG: Verpflichtet Netzbetreiber, Gasinfrastruktur auszubauen und an die Anforderungen der Energiewende anzupassen.
  • EU-Gasbinnenmarktrichtlinie (2009/73/EG): Fördert den Wettbewerb und den grenzüberschreitenden Handel mit Erdgas.
3.2.3 Infrastrukturprojekte
  • Nord Stream 2: Politisch und rechtlich umstrittenes Projekt für die Lieferung von Erdgas nach Europa.
  • Rechtliche Auseinandersetzungen: EuGH, Az. C-348/20 – Einschränkungen der Nutzung von Gaspipelines durch Drittstaatenunternehmen.

3.3 Erdöl

3.3.1 Bedeutung
  • Erdöl ist die dominierende Energiequelle im Transportsektor und wird zunehmend durch alternative Kraftstoffe ersetzt.
3.3.2 Rechtliche Vorgaben
  • Kraftstoffqualitätsrichtlinie (2009/30/EG): Reduktion der CO₂-Intensität von Kraftstoffen.
  • RED II: Verpflichtet Mitgliedstaaten, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen.
3.3.3 Umweltrecht
  • BImSchG: Regelt Emissionen aus Raffinerien und die Verwendung fossiler Brennstoffe im Verkehr.
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Verpflichtet zur umweltgerechten Entsorgung von Altöl.

4. Herausforderungen und rechtliche Konflikte

4.1 Umwelt- und Klimaschutz

  • Strenge Grenzwerte und Emissionshandel verteuern fossile Brennstoffe.
  • Konflikte zwischen Klimazielen und den Interessen der fossilen Energiebranche.

4.2 Strukturwandel

  • Regionen, die stark von der Kohleförderung abhängig sind, benötigen wirtschaftliche Unterstützung und neue Beschäftigungsmöglichkeiten (§ 18 KVBG).

4.3 Internationale Abhängigkeiten

  • Importabhängigkeit von Erdgas und Öl birgt geopolitische Risiken.

5. Zukunft fossiler Energiequellen

5.1 Reduktion und Substitution

  • Kohle wird bis 2038 vollständig aus der Stromerzeugung in Deutschland verschwinden.
  • Erdgas bleibt als Brückentechnologie relevant, wird jedoch langfristig durch grünen Wasserstoff ersetzt.

5.2 Rechtliche Entwicklungen

  • Verschärfung der CO₂-Grenzwerte im Rahmen des europäischen Green Deal.
  • Reform des Energy Charter Treaty, um fossile Projekte aus dem Investitionsschutz auszuschließen.

6. Beratungsansätze für Energierechtler

6.1 Regulatorische Beratung

  • Unterstützung bei der Einhaltung von Umweltvorschriften und Emissionsgrenzwerten.

6.2 Vertragsgestaltung

  • Erstellung von Liefer-, Transport- und Rückbauverträgen für fossile Anlagen.

6.3 Vertretung vor Behörden

  • Beratung und Vertretung in Genehmigungs- und Entschädigungsverfahren.

6.4 Strukturwandel und Transformation

  • Unterstützung bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und der Integration erneuerbarer Energien.

Fossile Energiequellen stehen im Mittelpunkt rechtlicher, politischer und wirtschaftlicher Debatten. Ihre Regulierung ist essenziell, um den Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung zu gestalten. Als Energierechtler unterstützen wir Unternehmen, Behörden und Gemeinden bei der Bewältigung der Herausforderungen und der Entwicklung innovativer Lösungen für die Zukunft.