Die Vergütung von Energierechtlern orientiert sich in der Regel an der Komplexität und dem Umfang der Mandate. Typischerweise kommen folgende Vergütungsmodelle zum Einsatz:
1. Vergütungsmodelle
1.1 Abrechnung nach Aufwand
- Definition: Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes. Der Zeitaufwand wird dokumentiert, und der Mandant zahlt entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen.
- Typische Leistungen:
- Erstellung und Verhandlung von komplexen Verträgen (z. B. PPAs, EPC-Verträge).
- Rechtsgutachten zu europäischem oder internationalem Energierecht.
- Prozessvertretung in Schiedsverfahren oder vor nationalen Gerichten.
- Vergütungssatz:
- Stundensatz: 250 € bis 350 €.
Beispiel:
- Leistung: Erstellung eines Cross-Border PPA über eine Laufzeit von 15 Jahren.
- Zeitaufwand: 40 Stunden.
- Vergütung:
- Bei 250 €/Stunde: 10.000 €.
- Bei 350 €/Stunde: 14.000 €.
1.2 Pauschalvergütung
- Definition: Für klar abgegrenzte Leistungen wird ein Festbetrag vereinbart. Die Pauschale bietet Mandanten Kostensicherheit, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand.
- Typische Leistungen:
- Erstellung von Standardverträgen (z. B. Netzanschlussverträge, Subventionsvereinbarungen).
- Durchführung eines Energieaudits nach rechtlichen Vorgaben.
- Vorbereitung von Antragsunterlagen für Förderprogramme (z. B. KfW, EEG).
- Vergütungssatz:
- Pauschalbetrag wird vorab vereinbart, basierend auf dem geschätzten Aufwand.
Beispiel:
- Leistung: Erstellung eines Netzanschlussvertrags (umfangreiche Standardvereinbarung).
- Vergütung: Pauschale von 7.500 €, basierend auf einem geschätzten Zeitaufwand von 25 Stunden à 300 €/Stunde.
1.3 Monatliche Honorarvereinbarung
- Definition: Für laufende Beratungen oder Projekte wird ein monatliches Honorar festgelegt, das unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit gezahlt wird. Ideal für Mandanten, die eine dauerhafte rechtliche Betreuung wünschen.
- Typische Leistungen:
- Kontinuierliche Beratung eines Energieunternehmens zu regulatorischen Fragen (z. B. Netzanschlussbedingungen, EEG).
- Rechtliche Begleitung von Großprojekten (z. B. Bau eines Offshore-Windparks).
- Unterstützung bei der Umsetzung europäischer Energiegesetzgebung.
- Vergütungssatz:
- Monatsgebühren liegen typischerweise zwischen 5.000 € und 15.000 €, abhängig von der Komplexität und dem Umfang der Beratung.
Beispiel:
- Leistung: Laufende Beratung eines Netzbetreibers zu EEG-relevanten Themen und Rechtsfragen des Netzausbaus.
- Vergütung: Monatsgebühr von 10.000 €, unabhängig von der tatsächlichen Stundenanzahl.
1.4 Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Definition: Die Vergütung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des RVG. Diese Methode wird insbesondere bei gerichtlichen Verfahren angewendet.
- Typische Leistungen:
- Vertretung in Gerichts- oder Schiedsverfahren.
- Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren bei Behörden (z. B. Bundesnetzagentur, Europäische Kommission).
- Vergütungssatz:
- Abrechnung gemäß Streitwert und Vergütungstabelle des RVG.
Beispiel:
- Leistung: Vertretung eines Mandanten in einem Schiedsverfahren mit einem Streitwert von 1 Mio. €.
- Vergütung nach RVG:
- Gegenstandswert: 1 Mio. €.
- Verfahrensgebühr: ca. 6.000 €.
- Terminsgebühr: ca. 6.000 €.
- Gesamtkosten: ca. 12.000 €, zuzüglich Auslagen und MwSt.
2. Beispiele für spezifische Leistungen
2.1 Erstellung von internationalen Verträgen (z. B. Cross-Border PPA)
- Vergütungsmodell: Abrechnung nach Aufwand.
- Zeitaufwand: 40 Stunden.
- Vergütung:
- 250 €/Stunde: 10.000 €.
- 350 €/Stunde: 14.000 €.
2.2 Rechtsgutachten zu EU-Beihilferecht im Energiebereich
- Vergütungsmodell: Pauschalvergütung.
- Vergütung: 12.500 €, basierend auf einem geschätzten Zeitaufwand von 50 Stunden à 250 €/Stunde.
2.3 Dauerhafte Betreuung eines Energieunternehmens
- Vergütungsmodell: Monatliche Honorarvereinbarung.
- Leistung: Unterstützung bei Regulierungsfragen, Förderprogrammen und Vertragsgestaltung.
- Vergütung: 10.000 € pro Monat.
2.4 Vertretung in einem Schiedsverfahren vor der ICC
- Vergütungsmodell: RVG oder nach Aufwand.
- Vergütung:
- Nach Aufwand: 200 Stunden à 300 €/Stunde: 60.000 €.
- Nach RVG bei Streitwert 2 Mio. €: ca. 25.000 €.
3. Besonderheiten bei europäischem und internationalem Energierecht
- Höherer Komplexitätsgrad:
- Berücksichtigung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (z. B. RED II, EU-Beihilferecht).
- Anwendung internationaler Schiedsregeln (z. B. ICC, DIS).
- Erhöhte Vergütungssätze:
- Aufgrund der höheren Anforderungen wird in der Regel der obere Bereich des Stundensatzes (350 €/Stunde) angesetzt.
Beispiel:
- Leistung: Beratung eines Mandanten zur Umsetzung der RED II in nationales Recht.
- Zeitaufwand: 30 Stunden.
- Vergütung:
- 350 €/Stunde: 10.500 €.
4. Insgesamt
Die Vergütung von Energierechtlern richtet sich flexibel nach den Anforderungen des Mandats und den Präferenzen des Mandanten. Die gängigsten Modelle – Abrechnung nach Aufwand, Pauschalvergütung, monatliche Honorarvereinbarung und Abrechnung nach RVG – bieten für jedes Szenario passende Optionen. Unser Stundensatz von 250 € bis 350 € reflektiert die Spezialisierung und den hohen Wert der Expertise, insbesondere im Bereich des europäischen und internationalen Energierechts.