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Honorar

Die Vergütung von Energierechtlern orientiert sich in der Regel an der Komplexität und dem Umfang der Mandate. Typischerweise kommen folgende Vergütungsmodelle zum Einsatz:


1. Vergütungsmodelle

1.1 Abrechnung nach Aufwand

  • Definition: Die Abrechnung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes. Der Zeitaufwand wird dokumentiert, und der Mandant zahlt entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen.
  • Typische Leistungen:
    • Erstellung und Verhandlung von komplexen Verträgen (z. B. PPAs, EPC-Verträge).
    • Rechtsgutachten zu europäischem oder internationalem Energierecht.
    • Prozessvertretung in Schiedsverfahren oder vor nationalen Gerichten.
  • Vergütungssatz:
    • Stundensatz: 250 € bis 350 €.

Beispiel:

  • Leistung: Erstellung eines Cross-Border PPA über eine Laufzeit von 15 Jahren.
  • Zeitaufwand: 40 Stunden.
  • Vergütung:
    • Bei 250 €/Stunde: 10.000 €.
    • Bei 350 €/Stunde: 14.000 €.

1.2 Pauschalvergütung

  • Definition: Für klar abgegrenzte Leistungen wird ein Festbetrag vereinbart. Die Pauschale bietet Mandanten Kostensicherheit, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand.
  • Typische Leistungen:
    • Erstellung von Standardverträgen (z. B. Netzanschlussverträge, Subventionsvereinbarungen).
    • Durchführung eines Energieaudits nach rechtlichen Vorgaben.
    • Vorbereitung von Antragsunterlagen für Förderprogramme (z. B. KfW, EEG).
  • Vergütungssatz:
    • Pauschalbetrag wird vorab vereinbart, basierend auf dem geschätzten Aufwand.

Beispiel:

  • Leistung: Erstellung eines Netzanschlussvertrags (umfangreiche Standardvereinbarung).
  • Vergütung: Pauschale von 7.500 €, basierend auf einem geschätzten Zeitaufwand von 25 Stunden à 300 €/Stunde.

1.3 Monatliche Honorarvereinbarung

  • Definition: Für laufende Beratungen oder Projekte wird ein monatliches Honorar festgelegt, das unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit gezahlt wird. Ideal für Mandanten, die eine dauerhafte rechtliche Betreuung wünschen.
  • Typische Leistungen:
    • Kontinuierliche Beratung eines Energieunternehmens zu regulatorischen Fragen (z. B. Netzanschlussbedingungen, EEG).
    • Rechtliche Begleitung von Großprojekten (z. B. Bau eines Offshore-Windparks).
    • Unterstützung bei der Umsetzung europäischer Energiegesetzgebung.
  • Vergütungssatz:
    • Monatsgebühren liegen typischerweise zwischen 5.000 € und 15.000 €, abhängig von der Komplexität und dem Umfang der Beratung.

Beispiel:

  • Leistung: Laufende Beratung eines Netzbetreibers zu EEG-relevanten Themen und Rechtsfragen des Netzausbaus.
  • Vergütung: Monatsgebühr von 10.000 €, unabhängig von der tatsächlichen Stundenanzahl.

1.4 Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

  • Definition: Die Vergütung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des RVG. Diese Methode wird insbesondere bei gerichtlichen Verfahren angewendet.
  • Typische Leistungen:
    • Vertretung in Gerichts- oder Schiedsverfahren.
    • Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren bei Behörden (z. B. Bundesnetzagentur, Europäische Kommission).
  • Vergütungssatz:
    • Abrechnung gemäß Streitwert und Vergütungstabelle des RVG.

Beispiel:

  • Leistung: Vertretung eines Mandanten in einem Schiedsverfahren mit einem Streitwert von 1 Mio. €.
  • Vergütung nach RVG:
    • Gegenstandswert: 1 Mio. €.
    • Verfahrensgebühr: ca. 6.000 €.
    • Terminsgebühr: ca. 6.000 €.
    • Gesamtkosten: ca. 12.000 €, zuzüglich Auslagen und MwSt.

2. Beispiele für spezifische Leistungen

2.1 Erstellung von internationalen Verträgen (z. B. Cross-Border PPA)

  • Vergütungsmodell: Abrechnung nach Aufwand.
  • Zeitaufwand: 40 Stunden.
  • Vergütung:
    • 250 €/Stunde: 10.000 €.
    • 350 €/Stunde: 14.000 €.

2.2 Rechtsgutachten zu EU-Beihilferecht im Energiebereich

  • Vergütungsmodell: Pauschalvergütung.
  • Vergütung: 12.500 €, basierend auf einem geschätzten Zeitaufwand von 50 Stunden à 250 €/Stunde.

2.3 Dauerhafte Betreuung eines Energieunternehmens

  • Vergütungsmodell: Monatliche Honorarvereinbarung.
  • Leistung: Unterstützung bei Regulierungsfragen, Förderprogrammen und Vertragsgestaltung.
  • Vergütung: 10.000 € pro Monat.

2.4 Vertretung in einem Schiedsverfahren vor der ICC

  • Vergütungsmodell: RVG oder nach Aufwand.
  • Vergütung:
    • Nach Aufwand: 200 Stunden à 300 €/Stunde: 60.000 €.
    • Nach RVG bei Streitwert 2 Mio. €: ca. 25.000 €.

3. Besonderheiten bei europäischem und internationalem Energierecht

  • Höherer Komplexitätsgrad:
    • Berücksichtigung von EU-Richtlinien und -Verordnungen (z. B. RED II, EU-Beihilferecht).
    • Anwendung internationaler Schiedsregeln (z. B. ICC, DIS).
  • Erhöhte Vergütungssätze:
    • Aufgrund der höheren Anforderungen wird in der Regel der obere Bereich des Stundensatzes (350 €/Stunde) angesetzt.

Beispiel:

  • Leistung: Beratung eines Mandanten zur Umsetzung der RED II in nationales Recht.
  • Zeitaufwand: 30 Stunden.
  • Vergütung:
    • 350 €/Stunde: 10.500 €.

4. Insgesamt

Die Vergütung von Energierechtlern richtet sich flexibel nach den Anforderungen des Mandats und den Präferenzen des Mandanten. Die gängigsten Modelle – Abrechnung nach Aufwand, Pauschalvergütung, monatliche Honorarvereinbarung und Abrechnung nach RVG – bieten für jedes Szenario passende Optionen. Unser Stundensatz von 250 € bis 350 € reflektiert die Spezialisierung und den hohen Wert der Expertise, insbesondere im Bereich des europäischen und internationalen Energierechts.