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Über uns

Anwälte für Energierecht

Wir sind mehr als Anwälte

horak Rechtsanwälte sind die richtige Wahl im Energierecht, weil wir über fundierte Erfahrung in allen relevanten Bereichen des Energierechts verfügen, einschließlich nationaler, europäischer und internationaler Vorschriften. Unser interdisziplinäres Team kombiniert juristisches Fachwissen mit technischem und wirtschaftlichem Verständnis, was uns ermöglicht, komplexe Projekte und Fragestellungen effizient zu lösen. Wir bieten maßgeschneiderte Beratung für Energieunternehmen, Abnehmer und Behörden, sei es bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben, der Vertragsgestaltung oder der Vertretung vor Gerichten und Regulierungsbehörden. Unser Fokus liegt auf praxisnahen Lösungen, die nicht nur rechtlich sicher, sondern auch wirtschaftlich tragfähig sind. Besonders hervorzuheben ist unsere Expertise in zukunftsorientierten Bereichen wie Wasserstofftechnologien, erneuerbaren Energien und Emissionshandel. Wir sind bekannt für unsere strategische Beratung, die Mandanten hilft, Chancen der Energiewende rechtssicher zu nutzen. Mit unserer umfassenden Kenntnis der Energiewirtschaft und unserer persönlichen Betreuung stellen wir sicher, dass Ihre Anliegen individuell und effizient gelöst werden. Unsere starke Position im Energierecht basiert auf einem klaren Verständnis der Branche, gepaart mit unserem Anspruch an juristischer Exzellenz und einem hohen Anspruch an Servicequalität.

Anwälte für Energierecht

Wir beraten und vertreten umfassend in allen Bereichen des Energierechts, von der Energieerzeugung und -verteilung bis hin zur Nutzung und zum Handel. Dazu gehört die Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Klimaschutzgesetz (KSG) sowie bei der Gestaltung und Verhandlung von Energieverträgen, einschließlich Power Purchase Agreements (PPAs). Wir begleiten Unternehmen und Institutionen bei Genehmigungsverfahren, Netzanschlussregelungen und der Entwicklung innovativer Projekte wie Wasserstoff- oder Speichertechnologien. Außerdem vertreten wir Mandanten in Konflikten mit Regulierungsbehörden, bei Streitigkeiten über Netzentgelte oder Einspeisevergütungen sowie in Verfahren zum Emissionshandel. Unser Ziel ist es, rechtliche Risiken zu minimieren, wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln und die Energiewende aktiv zu unterstützen.

Pfeiler der Kanzlei

Ein starkes Team mit langjähriger Erfahrung

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

PARTNER

Rechtsanwalt / Beratender Ingenieur / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz / Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Julia Ziegeler

PARTNERIN

Rechtsanwältin / Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz / Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht / Anwältin für Energierecht /

Anna Umberg, LL.M., M.A.

ASSOCIATE

Rechtsanwältin / Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz / Anwältin für Energierecht /

Dipl-Phys. Andree Eckhardt

ASSOCIATE

Patentanwalt / European Trademark Attorney / European Design Attorney

Katharina Gitmann-Kopilevich

ASSOCIATE

Rechtsanwältin / Anwältin für Energierecht / Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Karoline Behrend

ASSOCIATE

Rechtsanwältin / Anwältin für Energierecht / Fachanwältin für Vergaberecht

Dr. Johanna K. Müller-Kühne

ASSOCIATE

Patentanwältin / Dr. rer. nat. / Dipl. Biol.

Andreas Friedlein

ASSOCIATE

Rechtsanwalt / Anwalt für Energierecht

Stefan Karfusehr

ASSOCIATE

Rechtsanwalt

Jonas A. Herbst

ASSOCIATE

Rechtsanwalt / Anwalt für Energierecht

Diana Eberle

ASSOCIATE

Rechtsanwältin / Anwältin für Energierecht

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ANWÄLTE
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MANDATE
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STANDORTE
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ERFAHRUNG

Wir Energierechtler beraten zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um die Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung, einschließlich erneuerbarer Energien, Emissionshandel und Netzzugang. Dabei unterstützen wir Unternehmen und Institutionen bei der Einhaltung energierechtlicher Vorschriften, der Vertragsgestaltung und der Umsetzung komplexer Energieprojekte. Zudem vertreten wir Mandanten bei regulatorischen Verfahren, Genehmigungsverfahren und in Konflikten mit Behörden oder Marktteilnehmern.

Vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie telefonisch, online oder im persönlichen Gespräch in unserer Kanzlei.

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    Zu den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche durch Videokonferenzen an. Dabei können wir selbstverständlich alle etablierten Dienste verwenden.

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