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Förderung für nachhaltige Stromerzeugung

Die Förderung nachhaltiger Stromerzeugung ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Energiewende. Sie erfolgt durch rechtliche Rahmenwerke, finanzielle Anreize und regulatorische Maßnahmen, die sowohl nationale, europäische als auch internationale Ziele verfolgen.


1. Ziele und Grundlagen der Förderung

1.1 Klimapolitische Ziele

  1. Dekarbonisierung:
    • Reduktion der CO₂-Emissionen zur Erreichung der Pariser Klimaziele.
    • Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein (Klimaschutzgesetz, KSG).
  2. Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien:
    • Ziel in Deutschland: Mindestens 80 % erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030.
    • EU-Ziel: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf mindestens 42,5 % bis 2030 (RED III).

1.2 Technologische Förderung

  • Förderung neuer Technologien wie Offshore-Windkraft, Batteriespeicher, Wasserstofferzeugung und hybrider Energiesysteme.
  • Ziel: Schaffung wettbewerbsfähiger Märkte für nachhaltige Technologien.

1.3 Rechtsgrundlagen

  1. Deutschland:
    • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Kernstück der Förderung erneuerbarer Energien.
    • Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG): Förderung von KWK-Anlagen.
    • Klimaschutzgesetz (KSG): Festlegung sektoraler Emissionsziele.
  2. EU:
    • Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II und RED III).
    • Beihilferechtliche Leitlinien (CEEAG): Anforderungen an staatliche Förderungen.
  3. International:
    • Pariser Abkommen: Verpflichtung zur Senkung von Treibhausgasemissionen.
    • Förderung durch multilaterale Organisationen (z. B. IRENA).

2. Förderinstrumente in Deutschland

Deutschland setzt auf eine Vielzahl von Instrumenten zur Förderung nachhaltiger Stromerzeugung.

2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG ist das Hauptinstrument für die Förderung von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und anderen erneuerbaren Energien.

  1. Marktprämienmodell:
    • Strom aus erneuerbaren Energien wird direkt am Markt verkauft.
    • Marktprämie gleicht die Differenz zwischen Marktpreis und Referenzpreis aus.
    • Vorteil: Marktintegration erneuerbarer Energien.
  2. Technologiespezifische Ausschreibungen:
    • Regelmäßige Ausschreibungen für Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und Biomasse.
    • Festlegung von Vergütungshöhen auf Basis des wettbewerblichen Angebots.
    • Problem: Ausschreibungsvolumen wird oft nicht vollständig ausgeschöpft, insbesondere bei Wind an Land.
  3. Innovationsausschreibungen:
    • Förderung neuer Technologien und kombinierter Anlagen (z. B. PV und Speicher).
    • Ziel: Schaffung flexibler und zukunftsfähiger Energiesysteme.
  4. EEG-Umlage:
    • Finanzierung der Förderung durch Stromverbraucher (bis 2022).
    • Seit 2023 durch den Bundeshaushalt finanziert, um Verbraucher zu entlasten.

2.2 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

  1. Förderziel:
    • Kombination von Strom- und Wärmeerzeugung für höhere Effizienz.
    • Unterstützung auch für Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  2. Fördermodelle:
    • Zuschläge für eingespeisten KWK-Strom.
    • Investitionszuschüsse für neue und modernisierte KWK-Anlagen.

2.3 Steuerliche Anreize

  1. EEG-Umlagebefreiung:
    • Eigenverbrauch von Strom aus Anlagen bis 30 kW ist von der EEG-Umlage befreit.
  2. Energiesteuerbefreiung:
    • Strom aus erneuerbaren Quellen ist von der Energiesteuer ausgenommen.
  3. Sonderabschreibungen:
    • Steuerliche Begünstigungen für Investitionen in erneuerbare Energien.

2.4 Förderprogramme

  1. KfW-Programme:
    • Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für private und gewerbliche Projekte.
    • Beispiele:
      • KfW 270: Kreditprogramm für erneuerbare Energien.
      • KfW 433: Zuschüsse für Brennstoffzellensysteme.
  2. BAFA-Förderung:
    • Zuschüsse für kleine und mittelgroße Biomasseanlagen, Solarthermie und Wärmepumpen.

3. Förderinstrumente auf europäischer Ebene

3.1 Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II und RED III)

  1. Ziele:
    • EU-weites Ziel von mindestens 42,5 % erneuerbaren Energien bis 2030 (RED III).
    • Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einführung geeigneter Förderinstrumente.
  2. Anforderungen:
    • Technologieoffene Ausschreibungen.
    • Förderung dezentraler Energiesysteme, wie Eigenverbrauch und Energiegemeinschaften.

3.2 EU-Finanzierungsmechanismen

  1. InvestEU-Programm:
    • Unterstützung privater Investitionen in erneuerbare Energien durch Garantien und Zuschüsse.
  2. Just Transition Fund:
    • Finanzielle Unterstützung für Regionen mit hohem Anteil fossiler Energie, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern.
  3. Innovation Fund:
    • Förderung großer Innovationsprojekte, z. B. Wasserstofferzeugung und CCS-Technologien (Carbon Capture and Storage).

3.3 Europäischer Green Deal

  • Ziel: Klimaneutralität der EU bis 2050.
  • Förderung nachhaltiger Energieprojekte als Kernbestandteil des Plans.

3.4 Beihilferechtliche Leitlinien (CEEAG)

  1. Grundlagen:
    • Vorgaben zur Marktintegration erneuerbarer Energien.
    • Vermeidung von Überförderung und Wettbewerbsverzerrungen.
  2. Anforderungen:
    • Förderung soll in der Regel durch wettbewerbliche Verfahren (z. B. Ausschreibungen) erfolgen.
    • Ausnahmen für kleinere Akteure, z. B. Bürgerenergiegesellschaften.

4. Internationale Förderprogramme

4.1 Multilaterale Organisationen

  1. IRENA (International Renewable Energy Agency):
    • Technische und finanzielle Unterstützung für den Ausbau erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern.
  2. UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change):
    • Finanzierung erneuerbarer Energien über den Green Climate Fund (GCF).

4.2 Pariser Abkommen

  • Verpflichtung zur Förderung von Technologien, die den Übergang zu nachhaltiger Energie erleichtern.
  • Finanzierung durch Industrieländer zur Unterstützung von Entwicklungsländern.

5. Herausforderungen der Förderungen

5.1 Wettbewerbsverzerrungen

  • Ungleiche Förderung verschiedener Technologien.
  • Schwierigkeiten bei der Integration von Bürgerenergieprojekten in wettbewerbliche Verfahren.

5.2 Finanzierung

  • Hohe Kosten der Förderung, insbesondere bei Offshore-Windkraft und neuen Technologien wie Wasserstoff.
  • Finanzierung durch Steuermittel (EEG-Umlage entfällt seit 2023).

5.3 Bürokratische Hürden

  • Komplexe Antragsverfahren für Förderprogramme (z. B. KfW und BAFA).
  • Probleme bei der Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht.

5.4 Akzeptanz

  • Widerstand gegen große Infrastrukturprojekte (z. B. Windkraftanlagen).
  • Soziale Akzeptanz der Kostenverteilung.

6. Zukünftige Entwicklungen

6.1 Integration von Wasserstoff

  • Förderung der Elektrolyse zur Erzeugung von grünem Wasserstoff.
  • Rechtlicher Rahmen: Nationale Wasserstoffstrategie, EU-Wasserstoffstrategie.

6.2 Digitalisierung

  • Förderung von Smart Grids und digitaler Infrastruktur zur Optimierung dezentraler Energieerzeugung.

6.3 Förderung von Speichertechnologien

  • Zuschüsse und Investitionen in Batterietechnologien und Power-to-X-Projekte.

FÖrderung

Die Förderung nachhaltiger Stromerzeugung ist eine zentrale Säule der Energiewende. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und der EU entwickeln sich ständig weiter, um Marktintegration, Effizienz und Nachhaltigkeit zu fördern. Die Herausforderungen liegen in der Finanzierung, der Vereinbarkeit mit Wettbewerbsrecht und der gesellschaftlichen Akzeptanz. Energierechtler spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung eines rechtssicheren und effektiven Förderrahmens, der den Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung ermöglicht.