Energiequellen
Die rechtliche Regulierung der Energiequellen in Deutschland und Europa ist komplex und vielfältig. Während erneuerbare Energien stark gefördert werden, stehen fossile und nukleare Energiequellen vor einem geregelten Rückbau. Wasserstofftechnologien gewinnen an Bedeutung und erfordern eine rechtliche Anpassung. Die rechtliche Gestaltung ist entscheidend für die Umsetzung der Energiewende, den Schutz von Umwelt und Klima sowie die Sicherstellung einer stabilen Energieversorgung. Als Energierechtler unterstützen wir bei der rechtssicheren Umsetzung von Projekten in allen Bereichen der Energieerzeugung und -nutzung.
Folgende Energiequellen stehen uns zur Verfügung:
Erneuerbare Energie
Solarenergie (Strahlungsenergie)
Wasserkraft (potentielle und kinetische Energie)
Windenergie (kinetische Energie)
Bioenergie/Biomasse (chemische Energie)
Geothermie (thermische Energie)
Fossile Energie
Kohle (Steinkohle, Braunkohle)
Torf
Erdöl
Ölsande/Ölschiefer
Erdgas
Gashydrat (noch ungenutzt auf dem Meeresboden)
Kernenergie
Uran (Kernspaltung)
Plutonium (Kernspaltung)
Wasserstoff (Deuterium und Tritium in Kernfusionsreaktoren)
Die rechtliche Betrachtung der verschiedenen Energiequellen
Die Energieversorgung basiert auf unterschiedlichen Energiequellen, die sich in ihrer Verfügbarkeit, Nutzung, Umweltverträglichkeit und rechtlichen Regulierung unterscheiden. In Deutschland spielen erneuerbare Energien eine zentrale Rolle, um die Energiewende voranzutreiben und Klimaziele zu erreichen, während fossile und nukleare Energiequellen schrittweise reduziert werden. Nachfolgend werden die verschiedenen Energiequellen detailliert analysiert, unterlegt mit relevanten Gesetzen, Urteilen und Beispielen.
1. Erneuerbare Energiequellen
1.1 Definition und Bedeutung
Erneuerbare Energien stammen aus natürlichen, sich ständig erneuernden Quellen wie Wind, Sonne, Wasser, Biomasse und Geothermie. Sie sind zentral für die Energiewende und den Klimaschutz, da sie nahezu CO₂-neutral sind.
1.2 Rechtlicher Rahmen
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
- Fördert die Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien durch Einspeisevergütungen, Marktprämien und Ausschreibungen (§§ 19 ff. EEG).
- Netzbetreiber sind verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen vorrangig ins Netz aufzunehmen (§ 8 EEG).
- Europäische Ebene:
- RED II (2018/2001/EU): Verlangt von den Mitgliedstaaten verbindliche Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien und die Marktintegration.
- EU-Verordnung 2019/943: Fördert den grenzüberschreitenden Handel mit erneuerbarem Strom.
- Relevante Urteile:
- EuGH, Urteil vom 21.12.2016, Az. C-573/12: Bestätigung der EEG-Umlage als vereinbar mit EU-Beihilferecht.
- BVerfG, Beschluss vom 18.07.2017, Az. 1 BvR 2533/12: EEG-Umlage ist verfassungsgemäß.
1.3 Beispiele für erneuerbare Energien
- Windenergie:
- Ausbau wird durch das EEG gefördert, insbesondere durch Ausschreibungen (§ 28 EEG).
- Urteil: BVerwG, Urteil vom 30.06.2021, Az. 4 A 3.20 – Verpflichtung zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen.
- Solarenergie:
- Photovoltaikanlagen profitieren von Einspeisevergütungen nach EEG (§ 48 EEG).
- Rechtlicher Streitpunkt: Flächennutzung für Solarparks, geregelt im Baugesetzbuch (BauGB).
- Wasserkraft:
- Kleinwasserkraftwerke werden durch das EEG gefördert, allerdings mit Einschränkungen zum Schutz der Gewässer (§ 40 EEG).
- Urteil: BVerwG, Urteil vom 12.04.2018, Az. 7 C 30.16 – Konflikt zwischen Gewässerschutz und Ausbau der Wasserkraft.
- Biomasse:
- Förderung für Anlagen, die Strom aus organischen Abfällen oder Holz erzeugen (§ 44 EEG).
- Umweltrechtliche Anforderungen an Emissionen und nachhaltige Nutzung von Biomasse.
- Geothermie:
- Nutzung der Erdwärme wird durch das EEG und das Bergrecht (BBergG) geregelt.
- Beispiel: Tiefengeothermieprojekte in Bayern, die unter die Regelungen des Bundesberggesetzes fallen.
2. Fossile Energiequellen
2.1 Definition und Bedeutung
Fossile Energien wie Kohle, Öl und Erdgas sind nicht erneuerbare Ressourcen, die bei ihrer Nutzung CO₂ und andere Treibhausgase freisetzen. Sie spielen eine abnehmende Rolle in der deutschen Energiepolitik.
2.2 Rechtlicher Rahmen
- Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG):
- Regelt den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038.
- Betreiber von Kohlekraftwerken erhalten Entschädigungen (§§ 7–14 KVBG).
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
- Netzbetreiber sind verpflichtet, fossilen Strom diskriminierungsfrei ins Netz einzuspeisen, sofern keine erneuerbaren Alternativen verfügbar sind (§§ 20 ff. EnWG).
- Emissionshandelssystem (EU ETS):
- Fossile Kraftwerke müssen Emissionszertifikate erwerben, was ihre Wirtschaftlichkeit verringert.
2.3 Relevante Urteile
- BVerwG, Urteil vom 09.07.2020, Az. 7 A 8.19: Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Tagebauprojekten im Rahmen des Kohleausstiegs.
- EuGH, Urteil vom 10.12.2019, Az. C-405/18: Staatliche Beihilfen für Kohlekraftwerke dürfen den Wettbewerb nicht verzerren.
2.4 Beispiele für fossile Energien
- Kohle: Hauptverursacher von CO₂-Emissionen in Deutschland; Fokus liegt auf einem sozialverträglichen Ausstieg.
- Erdgas: Übergangsenergiequelle im Rahmen der Energiewende, insbesondere für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
- Öl: Vor allem im Mobilitätssektor relevant, wird zunehmend durch Elektromobilität ersetzt.
3. Nukleare Energie
3.1 Definition und Bedeutung
Kernenergie ist eine umstrittene Energiequelle, die durch Kernspaltung Energie erzeugt. In Deutschland wird sie schrittweise abgeschaltet.
3.2 Rechtlicher Rahmen
- Atomgesetz (AtG):
- Regelt den Betrieb, die Sicherheit und den Ausstieg aus der Kernenergie.
- Bis Ende 2022 sollen alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet sein (§ 7 AtG).
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):
- Regelt den Umgang mit radioaktiven Abfällen und die Endlagerung.
3.3 Relevante Urteile
- BVerfG, Urteil vom 06.12.2016, Az. 1 BvR 2821/11: Betreiber von Atomkraftwerken haben Anspruch auf Entschädigung für Investitionen, die durch den Atomausstieg entwertet wurden.
- EuGH, Urteil vom 04.03.2021, Az. C-594/18: Beurteilung staatlicher Beihilfen für den Betrieb von Kernkraftwerken.
3.4 Herausforderungen
- Endlagerung von radioaktivem Abfall, geregelt im Standortauswahlgesetz (StandAG).
- Langfristige Kosten für Rückbau und Entsorgung.
4. Wasserstoff als zukünftige Energiequelle
4.1 Bedeutung
Grüner Wasserstoff, erzeugt aus erneuerbaren Energien, gilt als Schlüsseltechnologie für die Energiewende, insbesondere für Industrie und Mobilität.
4.2 Rechtlicher Rahmen
- Nationale Wasserstoffstrategie (NWS):
- Ziel: Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und Entwicklung eines rechtlichen Rahmens.
- EEG: Förderung von Elektrolyseuren zur Produktion von grünem Wasserstoff.
4.3 Relevante Urteile
- Noch keine umfassenden Urteile, aber zukünftige Streitfragen könnten sich auf Infrastruktur und Förderung beziehen.