Zu den erneuerbaren Energien gehören:
- Solarenergie (Strahlungsenergie)
- Wasserkraft (potentielle und kinetische Energie)
- Windenergie (kinetische Energie)
- Bioenergie/Biomasse (chemische Energie)
- Geothermie (thermische Energie)
Rechtliche Betrachtung der erneuerbaren Energien
Erneuerbare Energien sind der Grundpfeiler der Energiewende und das zentrale Instrument zur Erreichung von Klimazielen in Deutschland, Europa und weltweit. Ihre Nutzung und Förderung wird durch ein detailliertes rechtliches Rahmenwerk geregelt, das sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch deren Integration in die bestehenden Energiesysteme sicherstellt.
1. Definition und Bedeutung erneuerbarer Energien
Erneuerbare Energien sind solche Energiequellen, die sich auf natürliche Weise regenerieren oder nahezu unerschöpflich verfügbar sind. Zu den erneuerbaren Energiequellen gehören:
- Windenergie: Umwandlung von kinetischer Energie des Windes in elektrische Energie.
- Solarenergie: Nutzung der Sonneneinstrahlung zur Erzeugung von Strom (Photovoltaik) oder Wärme (Solarthermie).
- Wasserkraft: Gewinnung von Energie aus der Strömung und dem Gefälle von Wasser.
- Biomasse: Energieerzeugung aus organischen Stoffen, wie Holz, Pflanzenresten oder Biogas.
- Geothermie: Nutzung von Erdwärme zur Strom- und Wärmeerzeugung.
Erneuerbare Energien spielen eine Schlüsselrolle bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen, der Förderung der Energiesicherheit und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
2. Gesetzliche Rahmenbedingungen
2.1 Nationale Regelungen
2.1.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das EEG ist das zentrale Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Es hat zum Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung kontinuierlich zu erhöhen (§ 1 EEG).
Kernpunkte:
- Einspeisevorrang (§ 8 EEG):
- Strom aus erneuerbaren Energien hat Vorrang vor konventionellem Strom bei der Einspeisung ins Netz.
- Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen.
- Netzanschluss (§ 9 EEG):
- Anlagenbetreiber haben Anspruch auf Netzanschluss.
- Die Kosten für den Anschluss trägt in der Regel der Netzbetreiber.
- Marktprämienmodell (§§ 19–22 EEG):
- Erneuerbare-Energien-Anlagenbetreiber erhalten eine Marktprämie zusätzlich zu den Einnahmen aus der Direktvermarktung ihres Stroms.
- Ausschreibungen (§§ 28 ff. EEG):
- Förderung von größeren Anlagen, wie Windparks und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, erfolgt über Ausschreibungen.
- Ziel: Kostenreduktion durch Wettbewerb.
- Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63 ff. EEG):
- Energieintensive Unternehmen können von der EEG-Umlage teilweise befreit werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
2.1.2 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Förderung von KWK-Anlagen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen.
- Ziel: Kombination von erneuerbaren Energien mit effizienter Kraft-Wärme-Kopplung.
2.1.3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Regelt den diskriminierungsfreien Zugang zu Netzen (§§ 20 ff. EnWG).
- Verpflichtet Netzbetreiber, den Ausbau von Stromnetzen voranzutreiben, um erneuerbare Energien zu integrieren (§§ 13–14 EnWG).
2.2 Europäische Regelungen
RED II (Erneuerbare-Energien-Richtlinie, 2018/2001/EU)
- Verbindliche Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien: 32 % des Endenergieverbrauchs in der EU bis 2030.
- Förderung von Bürgerenergieprojekten und Eigenversorgung.
- Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Projekte zu vereinfachen.
EU-Verordnung 2019/943 (Elektrizitätsbinnenmarkt)
- Schafft den rechtlichen Rahmen für den grenzüberschreitenden Handel mit erneuerbarem Strom.
- Fördert den diskriminierungsfreien Zugang erneuerbarer Energien zu den Netzen.
EU-Emissionshandel (ETS)
- Fördert indirekt erneuerbare Energien, indem fossile Stromerzeugung durch steigende CO₂-Preise unattraktiver wird.
2.3 Internationale Regelungen
Pariser Klimaschutzabkommen (2015)
- Verpflichtet die Vertragsstaaten, Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu ergreifen.
- Förderung erneuerbarer Energien als zentrales Element zur Erreichung nationaler Klimaziele (NDCs).
Energy Charter Treaty (ECT)
- Regelt den Schutz von Investitionen in erneuerbare Energieprojekte.
- Unterstützt den Ausbau grenzüberschreitender Energieinfrastruktur.
3. Die einzelnen erneuerbaren Energiequellen im Detail
3.1 Windenergie
- Förderung: Windkraftprojekte erhalten Marktprämien oder werden über Ausschreibungen gefördert (§ 28 EEG).
- Genehmigungsrecht: Projekte unterliegen dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), um Umweltbelange zu berücksichtigen.
- Relevante Urteile:
- BVerwG, Urteil vom 30.06.2021, Az. 4 A 3.20: Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für Genehmigungen von Windparks.
- Herausforderungen:
- Konflikte mit Anwohnern und Naturschutz.
- Verzögerungen durch langwierige Genehmigungsverfahren.
3.2 Solarenergie
- Förderung: Photovoltaikanlagen profitieren von Einspeisevergütungen oder Marktprämien (§§ 48 ff. EEG).
- Bauplanungsrecht: Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte Genehmigung nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
- Relevante Urteile:
- OVG Münster, Urteil vom 17.02.2022, Az. 8 A 169/20: Klärung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Photovoltaikanlagen.
3.3 Wasserkraft
- Förderung: Kleinwasserkraftwerke sind durch das EEG förderfähig (§ 40 EEG).
- Umweltrechtliche Anforderungen: Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) setzt strenge Vorgaben zum Schutz der Gewässer.
- Relevante Urteile:
- BVerwG, Urteil vom 12.04.2018, Az. 7 C 30.16: Abwägung zwischen Gewässerschutz und der Förderung von Wasserkraft.
3.4 Biomasse
- Förderung: Anlagen, die Strom aus organischen Abfällen oder Holz erzeugen, erhalten Vergütungen (§§ 39 ff. EEG).
- Nachhaltigkeitskriterien: Die Nutzung von Biomasse unterliegt strengen Nachhaltigkeitsanforderungen (§ 8 Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung).
3.5 Geothermie
- Rechtsgrundlage: Nutzung der Erdwärme wird durch das Bundesberggesetz (BBergG) geregelt.
- Förderung: Tiefengeothermieprojekte können Förderungen nach EEG oder KWKG erhalten.
- Relevante Herausforderungen: Hohe Investitionskosten und Risiken durch mögliche Erdbeben (Induzierte Seismizität).
4. Rechtsprechung zu erneuerbaren Energien
- BVerfG, Beschluss vom 18.07.2017, Az. 1 BvR 2533/12: EEG-Umlage ist verfassungsgemäß und dient der Förderung erneuerbarer Energien.
- EuGH, Urteil vom 21.12.2016, Az. C-573/12: EEG-Umlage ist keine unzulässige staatliche Beihilfe.
- BVerwG, Urteil vom 09.07.2020, Az. 7 C 18.19: Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Biomassekraftwerken.
5. Herausforderungen und zukünftige Entwicklungen
5.1 Technologische Herausforderungen
- Integration volatiler erneuerbarer Energien in die Stromnetze.
- Entwicklung von Speichertechnologien wie Batteriespeichern und Wasserstoff.
5.2 Rechtliche Herausforderungen
- Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
- Konflikte zwischen Umwelt- und Klimaschutz, z. B. beim Bau von Windparks.
5.3 Zukünftige Entwicklungen
- Einführung von Contracts for Difference (CfDs) zur Förderung erneuerbarer Energien.
- Ausbau von grenzüberschreitenden Projekten wie Offshore-Windparks.
6. Beratungsansätze für Energierechtler
6.1 Vertragsgestaltung
- Erstellung von Einspeiseverträgen, Power Purchase Agreements (PPAs) und Netznutzungsverträgen.
6.2 Regulatorische Beratung
- Unterstützung bei der Einhaltung von Förderkriterien und Nachhaltigkeitsanforderungen.
6.3 Projektentwicklung
- Beratung zu Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Die rechtliche Regulierung erneuerbarer Energien ist zentral für die Energiewende. Sie erfordert eine sorgfältige Balance zwischen Förderung, Klimaschutz und der Einhaltung rechtlicher Anforderungen. Als Energierechtler bieten wir umfassende Unterstützung bei der Entwicklung, Finanzierung und Umsetzung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien.