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Der Wandel des Energierechts hin zu einer klimaneutralen Energiewende

Das Energierecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen im Bereich der Energiewirtschaft. Dazu zählen grundsätzlich sowohl die Rechtsnormen der Europäischen Union für die Erzeugung, Verteilung, Transport, Verbrauch und Einsparung von Energie. Die Europäische Union hat sich in diesen Bereichen in den letzten Jahrzehnten seit der europaweiten Liberalisierung des Energiesektors dynamisch weiterentwickelt und eine beachtliche Regelungsdichte und Komplexität geschaffen.

Aktuell wird das Energierecht auf europäischer Ebene mit dem Ziel, eine „Energieunion“ zu schaffen in mehreren Gesetzgebungspaketen weiterentwickelt. Im Rahmen der Energiewende hat sich auch auf Bundesebene das Energierecht wesentlich verändert und verdichtet und ist laufend Änderungen unterworfen, um die Veränderungsprozesse der Energiewende rechtlich abzusichern. Das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie das Energieumweltrecht sind mithin ständigen Novellierungsprozessen unterworfen.

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