Aktuell wird das Energierecht auf europäischer Ebene mit dem Ziel, eine „Energieunion“ zu schaffen in mehreren Gesetzgebungspaketen weiterentwickelt. Im Rahmen der Energiewende hat sich auch auf Bundesebene das Energierecht wesentlich verändert und verdichtet und ist laufend Änderungen unterworfen, um die Veränderungsprozesse der Energiewende rechtlich abzusichern. Das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie das Energieumweltrecht sind mithin ständigen Novellierungsprozessen unterworfen.