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Unsere Leistungen

horak Rechtsanwälte/Patentanwälte bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Energierechts an. Unser Leistungsangebot deckt sowohl nationale als auch europäische und internationale Rechtsfragen ab und umfasst strategische, regulatorische und streitige Angelegenheiten. Unsern interdisziplinärer Ansatz ermöglicht es uns, rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte des Energierechts zu verbinden, um maßgeschneiderte Lösungen für unsere Mandanten zu entwickeln. Im Folgenden wird unser Leistungsspektrum im Energierecht summarisch dargestellt.


1. Beratung im Regulierungsrecht

1.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

  • Netzzugang und Netznutzungsverträge: Beratung zu den Regelungen für den diskriminierungsfreien Zugang zu Strom- und Gasnetzen (§§ 20–23 EnWG).
  • Netzentgelte: Unterstützung bei der Genehmigung und Überprüfung von Netzentgelten durch die Bundesnetzagentur.
  • Netzausbau: Beratung zu rechtlichen Anforderungen beim Ausbau der Energienetze, einschließlich der Integration erneuerbarer Energien (§§ 13–14 EnWG).

1.2 EEG und KWKG

  • Fördermechanismen: Beratung zu Einspeisevergütungen, Marktprämien und Ausschreibungsverfahren (§§ 19–38 EEG).
  • Projektentwicklung: Unterstützung bei der Planung und Realisierung von Projekten im Bereich Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Geothermie.
  • Besondere Ausgleichsregelung: Vertretung von energieintensiven Unternehmen bei der Beantragung von Umlageentlastungen (§§ 63–69 EEG).

1.3 Europäisches Regulierungsrecht

  • RED II: Beratung zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien, einschließlich der Förderung nachhaltiger Technologien.
  • EU-Emissionshandel (EU ETS): Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen im Emissionshandel, einschließlich der Zuteilung und Überprüfung von Zertifikaten.

2. Beratung und Vertretung bei Genehmigungsverfahren

  • Umweltrechtliche Genehmigungen: Unterstützung bei der Beantragung von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Kraftwerke und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
  • Planfeststellungsverfahren: Rechtliche Begleitung von Infrastrukturprojekten wie Stromtrassen, Pipelines und Offshore-Windparks.
  • Naturschutzrecht: Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzanforderungen, einschließlich der FFH-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie.

3. Vertragsgestaltung und Verhandlung

3.1 Energielieferverträge

  • Erstellung und Prüfung von Strom- und Gaslieferverträgen für Haushalte, Industrie und Energieversorger.
  • Beratung zu Power Purchase Agreements (PPAs) für erneuerbare Energien.

3.2 Netzanschluss- und Netznutzungsverträge

  • Gestaltung von Verträgen für den Netzanschluss von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung.
  • Beratung zu Netznutzungsbedingungen und Entgelten.

3.3 Einspeiseverträge

  • Entwicklung von Verträgen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß EEG und KWKG.
  • Beratung zu technischen und rechtlichen Anforderungen.

3.4 Wasserstoffprojekte

  • Vertragsgestaltung für den Aufbau und Betrieb von Wasserstoffinfrastruktur, einschließlich Liefer- und Speicherverträgen.
  • Beratung zu rechtlichen Rahmenbedingungen für Elektrolyseure und Pipelines.

4. Unterstützung bei Streitigkeiten und Verfahren

4.1 Vertretung vor Regulierungsbehörden

  • Bundesnetzagentur: Unterstützung bei Streitigkeiten über Netzentgelte, Netzanschluss oder Regulierungsentscheidungen.
  • Europäische Kommission: Vertretung in Verfahren zur Prüfung von Beihilferecht und Marktverzerrungen.

4.2 Gerichtliche Vertretung

  • Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern.
  • Verfahren im Zusammenhang mit Einspeisevergütungen und Marktprämien.
  • Klärung von Haftungsfragen bei Netzstörungen oder Versorgungsausfällen.

4.3 Schieds- und Mediationsverfahren

  • Alternative Streitbeilegung in komplexen Energieprojekten.
  • Begleitung von Schiedsverfahren nach nationalen und internationalen Regeln (z. B. ICC, DIS).

5. Beratung zu innovativen Technologien und Zukunftsthemen

5.1 Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe

  • Rechtliche Beratung zur Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff.
  • Unterstützung bei Förderanträgen und Genehmigungen für Power-to-Gas-Anlagen.

5.2 Batteriespeicher und andere Speichertechnologien

  • Beratung zu rechtlichen Anforderungen an Batteriespeicherprojekte.
  • Vertragsgestaltung für die Nutzung von Speichern im Rahmen von Smart Grids.

5.3 Smart Energy

  • Beratung zu digitalen Lösungen im Energiesektor, wie intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und virtuellen Kraftwerken.
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Smart Grid-Projekten.

5.4 Offshore-Windenergie

  • Begleitung von Offshore-Projekten, einschließlich der Planung, Genehmigung und Netzanbindung.
  • Beratung zu regulatorischen Vorgaben des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG).

6. Internationale und grenzüberschreitende Beratung

  • EU-weit: Beratung zu harmonisierten Regelungen des Energiebinnenmarkts.
  • Investitionsschutz: Unterstützung bei Projekten im Rahmen des Energy Charter Treaty (ECT).
  • Grenzüberschreitende Projekte: Beratung zu internationalen Energieprojekten, einschließlich Pipelines und Stromleitungen.

7. Beratung für energieintensive Unternehmen

  • EEG-Umlagebefreiung: Unterstützung bei der Beantragung von Entlastungen gemäß der Besonderen Ausgleichsregelung.
  • Klimaschutzvorgaben: Beratung zur Einhaltung von CO₂-Reduktionszielen und Teilnahme am Emissionshandel.
  • Energieeffizienz: Entwicklung von Strategien zur Reduktion von Energieverbrauch und Kosten.

8. Rechtsberatung für Kommunen und Stadtwerke

  • Unterstützung bei der Entwicklung lokaler Energieprojekte, wie Bürgerenergieparks und Nahwärmenetze.
  • Beratung zu Konzessionen und Ausschreibungen im Rahmen der Energiewirtschaft.
  • Begleitung von Stadtwerken bei der Digitalisierung und Energiewende.

9. Schulung und Weiterbildung

Schulung von Mitarbeitern zu regulatorischen Anforderungen und Compliance-Fragen.

Seminare zu aktuellen Entwicklungen im Energierecht, wie dem EEG 2023/2024, der EU-Taxonomie oder Wasserstoffprojekten.

Energieabnehmer

horak Rechtsanwälte/Patentanwälte bieten Energieabnehmern – von Haushalten über Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen – umfassende Unterstützung bei der Klärung energierechtlicher Fragestellungen. Energieabnehmer stehen häufig vor komplexen rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Herausforderungen, die mit der Energiebeschaffung, dem Verbrauchsmanagement sowie der Einhaltung regulatorischer Vorgaben verbunden sind. Unser Team unterstützt Energieabnehmer durch rechtssichere Beratung, Vertragsprüfung, Konfliktlösung und strategische Optimierung. Im Folgenden wird unser Leistungsspektrum im Energierecht für Energieabnehmer detailliert dargestellt.


1. Vertragsrechtliche Beratung

1.1 Strom- und Gaslieferverträge

  • Vertragsprüfung und Verhandlung: Überprüfung von Energielieferverträgen, um wirtschaftliche und rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Optimierung: Unterstützung bei der Neuverhandlung von Verträgen, einschließlich Anpassung an variable Preise und Verbrauchsprognosen.
  • Kündigung und Wechsel: Rechtliche Beratung bei der Kündigung bestehender Lieferverträge und beim Anbieterwechsel.

1.2 Energielieferverträge mit Sonderkonditionen

  • Unterstützung von energieintensiven Unternehmen bei der Ausgestaltung individueller Lieferverträge.
  • Beratung zu dynamischen Preismodellen, z. B. Verträgen mit Preisbindung an Börsenindizes.

1.3 Power Purchase Agreements (PPAs)

  • Beratung zu langfristigen Strombezugsverträgen, insbesondere für erneuerbare Energien.
  • Vertragsgestaltung und Risikobewertung von PPAs.

2. Optimierung der Energiekosten

2.1 Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63–69 EEG)

  • Beantragung von Entlastungen: Unterstützung energieintensiver Unternehmen bei der Antragstellung zur Reduktion der EEG-Umlage.
  • Nachweise und Compliance: Prüfung der Anforderungen für die Beantragung, einschließlich Effizienzmaßnahmen und Stromverbrauchsnachweise.

2.2 Netzentgelte

  • Prüfung und Optimierung: Überprüfung der Netzentgelte auf Richtigkeit und Angemessenheit.
  • Reduzierung: Unterstützung bei der Beantragung von Entlastungen gemäß der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).

2.3 Rückforderung unzulässiger Preissteigerungen

  • Prüfung von Rechnungen und Forderungen auf Basis von Lieferverträgen.
  • Vertretung bei der Rückforderung überhöhter oder unrechtmäßig erhobener Energiekosten.

3. Unterstützung bei Konflikten

3.1 Streitigkeiten mit Energieversorgern

  • Rechnungsprüfungen: Analyse von Abrechnungen und Prüfung auf Fehler, wie falsche Verbrauchszuordnungen oder fehlerhafte Tarife.
  • Außergerichtliche Einigung: Unterstützung bei Verhandlungen über Vertragsverletzungen, Lieferausfälle oder Preisstreitigkeiten.
  • Gerichtliche Vertretung: Vertretung von Energieabnehmern in Prozessen gegen Energieversorger.

3.2 Konflikte bei Netznutzung

  • Unterstützung bei Streitigkeiten über Netzentgelte, Anschlusskosten und Lieferausfälle.
  • Klärung rechtlicher Fragen zur Lastverlagerung und Netzstabilität.

3.3 Haftung bei Versorgungsunterbrechungen

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Netzstörungen oder Lieferausfällen.
  • Prüfung der Haftung von Energieversorgern oder Netzbetreibern gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und BGB.

4. Regulatorische Beratung und Compliance

4.1 Einhaltung energierechtlicher Vorgaben

  • Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), EEG und KWKG.
  • Beratung zur Integration erneuerbarer Energien in die betriebliche Energieversorgung.

4.2 Datenschutz und Smart Meter

  • Prüfung der datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Nutzung von intelligenten Messsystemen (Smart Meter).
  • Unterstützung bei der Klärung von Streitfragen zu Verbrauchsdaten und deren Weitergabe.

4.3 Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen

  • Beratung zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der EU-Energieeffizienzrichtlinie.
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Energiemanagementsystemen (ISO 50001).

5. Unterstützung bei der Energiebeschaffung

5.1 Ausschreibungen und Vergabeverfahren

  • Beratung zu Ausschreibungen für die Energiebeschaffung durch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen und Bewertung der Angebote.

5.2 Direktverträge mit Erzeugern

  • Verhandlung und Abschluss von Verträgen mit Stromerzeugern, insbesondere für grüne Energiequellen (z. B. Wind- oder Solaranlagen).

5.3 Beteiligung an Energieprojekten

  • Rechtliche Beratung bei der Beteiligung an Bürgerenergieprojekten oder dezentralen Versorgungsmodellen.
  • Unterstützung bei der Gründung von Eigenverbrauchsgemeinschaften.

6. Beratung zu innovativen Technologien und Energielösungen

6.1 Eigenversorgung und dezentrale Energiekonzepte

  • Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken zur Eigenversorgung.
  • Beratung zur rechtlichen Gestaltung von Mieterstrommodellen.

6.2 Elektromobilität

  • Unterstützung bei der Umsetzung von Ladeinfrastrukturen, einschließlich der Klärung rechtlicher Fragen zu Netzanschluss und Stromtarifen.
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten und regulatorischen Anforderungen.

6.3 Wasserstoff und grüne Technologien

  • Beratung zu Möglichkeiten der Nutzung von Wasserstoff in industriellen Prozessen oder als Energieträger.
  • Unterstützung bei der Integration von grünem Wasserstoff in betriebliche Energiekonzepte.

6.4 Batteriespeicher

  • Beratung zur Installation und Nutzung von Batteriespeichern, insbesondere in Verbindung mit Eigenverbrauchsanlagen.
  • Klärung der Fördermöglichkeiten und regulatorischen Anforderungen.

7. Internationale und grenzüberschreitende Aspekte

  • EU-Vorgaben: Beratung zur Umsetzung europäischer Regelungen wie der RED II (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) und des EU-Emissionshandels (EU ETS).
  • Grenzüberschreitende Energiebeschaffung: Unterstützung bei der Beschaffung von Energie aus dem europäischen Binnenmarkt.
  • Investitionsschutz: Beratung zu Beteiligungen an internationalen Energieprojekten gemäß dem Energy Charter Treaty (ECT).

8. Energierechtliche Vertretung für Energieabnehmer

8.1 Vertretung vor Behörden

  • Unterstützung bei Anträgen an die Bundesnetzagentur oder andere Regulierungsbehörden.
  • Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit regulatorischen Entscheidungen.

8.2 Vertretung in Schieds- und Gerichtsverfahren

Prozessführung bei streitigen Auseinandersetzungen vor nationalen und internationalen Gerichten.

Alternative Streitbeilegung bei Konflikten mit Energieversorgern oder Netzbetreibern.