Die Elektromobilität in Deutschland entwickelt sich dynamisch, begleitet von bedeutenden rechtlichen Neuerungen. Hier ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen:
1. Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR): Im April 2024 trat die europäische AFIR-Verordnung in Kraft, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorantreiben soll. Sie schreibt unter anderem einheitliche Bezahlsysteme an öffentlichen Ladepunkten vor. Für Ladepunkte mit mehr als 50 kW Leistung wird ein Kartenzahlungssystem verpflichtend, das Debit-, Kredit- und Girokarten akzeptiert. Bei Ladepunkten unter 50 kW ist alternativ eine Bezahlung per dynamischem QR-Code möglich. Zudem wird die Preistransparenz verbessert, indem die Preisangabe einheitlich in Kilowattstunden erfolgen muss.
2. Novellierung der Ladesäulenverordnung: Ende Juli 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Referentenentwurf zur Überarbeitung der Ladesäulenverordnung. Dieser passt die nationalen Regelungen an die AFIR-Vorgaben an und definiert unter anderem, wann ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt. Ein Ladepunkt gilt danach als öffentlich zugänglich, wenn der dazugehörige Parkplatz ohne spezifische Kennzeichnungen oder Beschilderungen für einen allgemeinen Personenkreis befahrbar ist. Dies ist besonders für Unternehmen mit frei zugänglichen Parkplätzen relevant, da hier neue Pflichten entstehen können.
3. Änderungen im Stromsteuerrecht: Ab 2025 sind Vereinfachungen im Stromsteuerrecht geplant, die sogenannte „Kettenlieferungen“ stromsteuerlich erlauben sollen. Dies bedeutet, dass Unternehmen den Betrieb von Ladesäulen an Dritte vergeben können, ohne stromsteuerliche Mehrbelastungen befürchten zu müssen. Diese Neuerung soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur erleichtern und Anreize für Investitionen schaffen.
4. Steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen: Die Bundesregierung plant steuerliche Anreize, um den Absatz von Elektroautos als Dienstwagen zu steigern. Ab 2025 sollen beschleunigte Abschreibungen für E-Dienstwagen bis 2028 sowie niedrigere Steuersätze für teurere Modelle gelten. Im ersten Jahr sind 40 Prozent Abschreibung vorgesehen, danach sinkende Sätze. Zudem wird die Grenze für den niedrigeren Steuersatz von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben. Diese Maßnahmen sollen die Elektromobilität im betrieblichen Bereich ankurbeln und den Gebrauchtwagenmarkt beleben.
Diese rechtlichen Entwicklungen zielen darauf ab, die Elektromobilität in Deutschland weiter zu fördern, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen und Anreize für den Umstieg auf elektrische Fahrzeuge zu schaffen.