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Aktuelles aus dem Recht der Elektromobilität

Die Elektromobilität in Deutschland entwickelt sich dynamisch, begleitet von bedeutenden rechtlichen Neuerungen. Hier ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen:

1. Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR): Im April 2024 trat die europäische AFIR-Verordnung in Kraft, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorantreiben soll. Sie schreibt unter anderem einheitliche Bezahlsysteme an öffentlichen Ladepunkten vor. Für Ladepunkte mit mehr als 50 kW Leistung wird ein Kartenzahlungssystem verpflichtend, das Debit-, Kredit- und Girokarten akzeptiert. Bei Ladepunkten unter 50 kW ist alternativ eine Bezahlung per dynamischem QR-Code möglich. Zudem wird die Preistransparenz verbessert, indem die Preisangabe einheitlich in Kilowattstunden erfolgen muss. 

2. Novellierung der Ladesäulenverordnung: Ende Juli 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Referentenentwurf zur Überarbeitung der Ladesäulenverordnung. Dieser passt die nationalen Regelungen an die AFIR-Vorgaben an und definiert unter anderem, wann ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich gilt. Ein Ladepunkt gilt danach als öffentlich zugänglich, wenn der dazugehörige Parkplatz ohne spezifische Kennzeichnungen oder Beschilderungen für einen allgemeinen Personenkreis befahrbar ist. Dies ist besonders für Unternehmen mit frei zugänglichen Parkplätzen relevant, da hier neue Pflichten entstehen können. 

3. Änderungen im Stromsteuerrecht: Ab 2025 sind Vereinfachungen im Stromsteuerrecht geplant, die sogenannte „Kettenlieferungen“ stromsteuerlich erlauben sollen. Dies bedeutet, dass Unternehmen den Betrieb von Ladesäulen an Dritte vergeben können, ohne stromsteuerliche Mehrbelastungen befürchten zu müssen. Diese Neuerung soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur erleichtern und Anreize für Investitionen schaffen.

4. Steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen: Die Bundesregierung plant steuerliche Anreize, um den Absatz von Elektroautos als Dienstwagen zu steigern. Ab 2025 sollen beschleunigte Abschreibungen für E-Dienstwagen bis 2028 sowie niedrigere Steuersätze für teurere Modelle gelten. Im ersten Jahr sind 40 Prozent Abschreibung vorgesehen, danach sinkende Sätze. Zudem wird die Grenze für den niedrigeren Steuersatz von 70.000 auf 95.000 Euro angehoben. Diese Maßnahmen sollen die Elektromobilität im betrieblichen Bereich ankurbeln und den Gebrauchtwagenmarkt beleben. 

Diese rechtlichen Entwicklungen zielen darauf ab, die Elektromobilität in Deutschland weiter zu fördern, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen und Anreize für den Umstieg auf elektrische Fahrzeuge zu schaffen.