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Das Entlastungsverfahren für Energieintensive Unternehmen (EHV)

Das Entlastungsverfahren für energieintensive Unternehmen (EHV) ermöglicht es Betrieben mit hohem Energieverbrauch, finanzielle Entlastungen von Abgaben wie der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) oder der Energiesteuer zu beantragen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit solcher Unternehmen zu sichern, da sie sonst durch hohe Energiekosten Nachteile gegenüber internationalen Konkurrenten hätten.


1. Was ist das EHV?

  • Energieintensive Unternehmen sind Firmen, die sehr viel Strom oder andere Energie für ihre Produktion benötigen. Beispiele sind Aluminiumwerke, Stahlhersteller oder Chemiefabriken.
  • Entlastungen helfen, die Energiekosten zu senken:
    • EEG-Umlage: Unternehmen zahlen eine reduzierte Umlage, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu finanzieren.
    • Energiesteuer und Stromsteuer: Betriebe können einen sogenannten Spitzenausgleich beantragen.

2. Welche Unternehmen können das EHV nutzen?

Ein Unternehmen muss bestimmte Kriterien erfüllen, z. B.:

  • Hoher Energieverbrauch: Mindestens 1 Gigawattstunde (GWh) Strom pro Jahr.
  • Energieintensität: Der Anteil der Energiekosten an der Bruttowertschöpfung muss z. B. 14 % oder mehr betragen (je nach Regelung).
  • Energieeffizienzmaßnahmen: Das Unternehmen muss zeigen, dass es aktiv daran arbeitet, Energie einzusparen, z. B. durch ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem.

3. Wie läuft das Verfahren ab?

Schritt 1: Antrag stellen

  • Unternehmen reichen einen Antrag bei der zuständigen Behörde ein (z. B. beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA).
  • Dazu müssen sie Nachweise einreichen:
    • Stromverbrauch und Energieintensität.
    • Nachweis über Effizienzmaßnahmen.

Schritt 2: Prüfung durch die Behörde

  • Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Es wird geprüft, ob die Energieeffizienzmaßnahmen ausreichend sind und ob das Unternehmen tatsächlich energieintensiv ist.

Schritt 3: Bewilligung der Entlastung

  • Wenn alles passt, wird die Entlastung bewilligt.
  • Unternehmen zahlen dann z. B. eine reduzierte EEG-Umlage oder erhalten einen Teil der gezahlten Steuern zurück.

Schritt 4: Regelmäßige Überprüfung

  • Unternehmen müssen jedes Jahr einen neuen Antrag stellen und erneut nachweisen, dass sie die Kriterien weiterhin erfüllen.
  • Es können Stichprobenkontrollen durch Behörden erfolgen.

4. Vorteile des EHV

  • Kostenersparnis: Weniger Energiekosten, mehr Wettbewerbsfähigkeit.
  • Planungssicherheit: Langfristige Entlastungen helfen Unternehmen, ihre Kosten besser zu kalkulieren.

5. Herausforderungen

  • Komplexität: Das Verfahren ist mit viel Bürokratie verbunden.
  • Nachweispflichten: Unternehmen müssen regelmäßig zeigen, dass sie effizient arbeiten und die Energie richtig nutzen.
  • Rückforderungen: Wenn falsche Angaben gemacht werden, kann die Entlastung zurückgefordert werden.

Beispiel

Ein Stahlwerk verbraucht 10 GWh Strom pro Jahr, wodurch die Stromkosten sehr hoch sind. Das Unternehmen beantragt eine reduzierte EEG-Umlage und den Spitzenausgleich für die Stromsteuer. Es legt Unterlagen über den Stromverbrauch, die Energieintensität und ein Energiemanagementsystem vor. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Entlastung genehmigt, und das Stahlwerk spart mehrere Hunderttausend Euro im Jahr.


Entlastungsverfahren für energieintensive Unternehmen

Das EHV ist eine wichtige Möglichkeit für energieintensive Unternehmen, Energiekosten zu senken. Es erfordert jedoch präzise Anträge, regelmäßige Nachweise und eine klare Dokumentation. Unsere Kanzlei kann dabei helfen, das Verfahren rechtssicher und effizient durchzuführen.