Im Zuge des gestiegenen Bewusstseins für Nachhaltigkeit und Energieeffizienz wurden in Deutschland strenge Regelungen zur Energiekennzeichnung von Immobilien eingeführt. Diese Regelungen sind für Makler von besonderer Bedeutung, da sie umfassende Informationspflichten bei der Vermietung und dem Verkauf von Immobilien betreffen. Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben drohen bei Verstößen zudem rechtliche und finanzielle Risiken.
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Pflichten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Seit der Ablösung der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im November 2020 müssen Makler sicherstellen, dass sie die Anforderungen an die Energiekennzeichnung erfüllen. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:
1. Vorlage des Energieausweises:
Ein gültiger Energieausweis muss bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie vorliegen.
Potenziellen Käufern oder Mietern muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wenn keine Besichtigung stattfindet, ist der Energieausweis spätestens bei der Vertragsunterzeichnung zu übergeben.
2. Angaben in Immobilienanzeigen:
In kommerziellen Anzeigen müssen relevante Informationen aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Dazu zählen:
- Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- Wesentliche Energieträger für die Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Effizienzklasse, falls im Energieausweis angegeben
Bußgeldvorschriften § 108 GEG
Das GEG kennt bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten zudem diverse Bußgeldvorschriften, die in § 108 GEG abgefasst sind. In einzelnen Fällen können hier Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Rechtliche Risiken und Abmahnungen durch Umweltverbände
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch Abmahnungen durch qualifizierte Umweltverbände nach sich ziehen. Diese Verbände sind auf der Liste des Bundesjustizamts gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eingetragen und berechtigt, Verstöße gegen Verbraucherschutz- und Umweltvorschriften abzumahnen.
Warum dürfen Umweltverbände abmahnen?
Umweltverbände, die auf der Liste des Bundesjustizamts stehen, haben die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher und die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften zu überwachen. Sie dürfen abmahnen, um Wettbewerbsverstöße zu verhindern und sicherzustellen, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt, um einen Verstoß außergerichtlich zu klären und die Einhaltung der Vorschriften zu erzwingen.
Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Häufig geht mit der Abmahnung auch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung einher. Die Betroffenen stehen dann häufig vor der Frage, ob diese Erklärung abgegeben werden sollte. Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da vom Einzelfall abhängig unterschiedliche Vorgehensweisen und Strategien denkbar sind. Wir prüfen für Sie gern, ob die Abmahnung berechtigt war und wie Sie weiterhin optimal vorgegangen werden könnte.
Risiken durch Abmahnungen
Die Risiken einer Abmahnung durch einen qualifizierten Umweltverband sind erheblich:
1. Kosten
Eine Abmahnung kann erhebliche Kosten verursachen, da der Abgemahnte nicht nur die eigenen Rechtsanwaltskosten tragen muss, sondern häufig auch die Kosten des abmahnenden Verbands.
2. Unterlassungserklärung
Der Abgemahnte muss in der Regel eine Unterlassungserklärung abgeben, die bei künftigen Verstößen hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann.
3. Rufschädigung
Wiederholte Verstöße und damit verbundene Abmahnungen können den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen.
Makler sollten die Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes genau beachten und sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen korrekt und vollständig bereitstellen. Die Risiken einer Missachtung, insbesondere durch Bußgelder der Aufsichtsbehörden oder Abmahnungen qualifizierter Umweltverbände, können weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei gerne zur Verfügung.
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Diese Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die Pflichten und Risiken im Rahmen des Energiekennzeichnungsrechts bieten. Für eine detaillierte Beratung oder bei Fragen zu spezifischen Fällen können Sie uns jederzeit kontaktieren.